Der Prozessauftakt wegen versuchten heimtückischen Mordes und gefährlicher Körperverletzung an seinen Nachbarn in einem Oberurseler Mehrfamilienhaus hat am Donnerstagvormittag bereits nach der Verlesung der Antragsschrift geendet. Der psychiatrische Sachverständige könne erst beim nächsten Verhandlungstermin übernächste Woche anwesend sein, erklärte der Vorsitzende Richter im Frankfurter Landgericht. Für diesen Tag wird die Einlassung des 26-Jährigen erwartet, der derzeit in einer Psychiatrie untergebracht ist. Zudem soll sein Vater als Zeuge vernommen werden.
Der Fall wird nicht in einem regulären Strafverfahren, sondern in einem sogenannten Sicherungsverfahren verhandelt. Dabei entscheidet das Gericht, ob der Deutsche dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Dies beantragte die Staatsanwaltschaft, da der Mann «eine Gefahr für die Allgemeinheit» sei. Sie geht wegen dessen psychischer Erkrankung von einer Schuldunfähigkeit während der Tat aus.
Der damalige Informatikstudent hatte in dem Mehrfamilienhaus gewohnt. An einem Nachmittag im Frühjahr 2023 unterhielten sich zwei Nachbarn vor seiner Wohnungstür. Er soll die Tür geöffnet und dabei in jeder Hand ein Messer versteckt hinter seinem Rücken gehalten haben. Ohne erkennbaren Anlass habe er seinem damals 39-jährigen Nachbarn «mindestens einen kraftvollen Stich in dessen Halsbereich unterhalb des Adamsapfels» versetzt, las der Staatsanwalt die Antragsschrift vor. Dann habe er unter anderem gegen den Kopf der 57 Jahre alten Nachbarin gestochen. Mit den Angriffen habe er seine Nachbarn töten wollen. Anschließend flüchtete der Angeklagte den Angaben zufolge zurück in seine Wohnung, verbarrikadierte sich und versuchte, sich selbst zu töten. Später nahm ihn ein Spezialeinsatzkommando fest.
Der Mann soll vor der Tat seinem Vater von Halluzinationen und Verfolgungswahn berichtet haben. Auch soll er sich in dem Mehrfamilienhaus auffällig verhalten haben, indem er etwa die Haustür verkeilte oder mit einem Messer durch den Hausflur lief.