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Leiche in Gullyschacht versteckt - Prozess gegen 41-Jährigen

Ein 41-Jähriger soll einen Bekannten erstochen und anschließend dessen Leiche in einem Gullyschacht versteckt haben. Seit Dienstag muss sich der Mann nun wegen Totschlags vor dem Kölner Landgericht verantworten. Der Angeklagte soll den Bekannten erst bewusstlos geschlagen und dann erstochen haben.
Landgericht Köln
Blick auf das Landgericht in Köln. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Laut Anklage soll es am Tattag im März 2023 zwischen dem 41-Jährigen und dem späteren Opfer in dessen Wohnung zum Streit gekommen sein. Dabei habe das spätere Opfer den Beschuldigten «endgültig und letztmalig» aufgefordert, die Wohnung zu verlassen. Der Angeklagte, dem damit die Obdachlosigkeit gedroht habe, sei darüber so sehr in Rage geraten, dass er auf den Mann eingeschlagen und -getreten habe, sagte die Staatsanwältin bei der Anklageverlesung.

Das Opfer soll zu Boden gegangen und anschließend von dem Angeklagten ins Gesicht und vor den Kopf getreten worden sein, woraufhin der Wohnungsbesitzer das Bewusstsein verloren habe. Anschließend habe der 41-Jährige den Entschluss gefasst, seinen Kontrahenten zu töten. «Dafür ergriff er ein in der Wohnung befindliches Messer und stach 25 mal auf den in Bauchlage liegenden Geschädigten im oberen Rücken- und Halsbereich ein», hieß es in der Anklage weiter. Das Opfer sei noch vor Ort verblutet.

In der darauffolgenden Nacht soll der 41-Jährige die Leiche mit einer Schubkarre zu einer nahegelegenen Landstraße gebracht, sie in einem Gullyschacht versteckt und mit Kies bedeckt haben. Weil aber die roten Turnschuhe des Opfers noch oben aus dem Schacht herausguckten, entdeckte ein 19-Jähriger die Leiche wenig später.

Laut Anklage beging der 41-Jährige die Tat aufgrund einer akuten psychotischen Erkrankung im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit. Neben einem Schuldspruch und einer Verurteilung könnte am Ende des Prozesses auch seine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie stehen. Der Angeklagte machte keine Angaben zu den Vorwürfen.

© dpa
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