Wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 3300.00 Euro ist ein Steuerberater vom Amtsgericht Frankfurt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt werden. Zudem soll dem 69-Jährigen die Zulassung zum Beraterberuf entzogen werden. Der Angeklagte hatte zwischen 2013 und 2019 weder Einkommenssteuererklärungen noch Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Nachdem er im gleichen Zeitraum aber reichlich Steuererklärungen für seine Mandanten abgegeben hatte, fiel sein Name den Finanzbeamten auf. Eine Nachprüfung ergab, dass er überhaupt nicht als Steuerpflichtiger registriert war.
Das Urteil vom Freitag ist bereits rechtskräftig. Vor Gericht legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Er sei finanziell in eine Schieflage geraten und habe sich deshalb nicht von selbst beim Finanzamt gemeldet, wie es eigentlich vorgeschrieben gewesen sei. Mittlerweile sei er praktisch pleite. Das Gericht nahm dies zum Anlass, auf weitere finanzielle Bewährungsauflagen zu verzichten. Aufgrund seiner angeschlagenen Gesundheit kamen darüber hinaus auch gemeinnützige Arbeitsstunden nicht in Betracht.