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Gesetz: 1,4 Prozent der Landesfläche bis 2027 für Windparks

Hitzig hat der Landtag gestritten über das neue Planungsgesetz, am Ende kam das Ja von SPD und Linken: Nun ist der Weg frei für die Windkraft-Ausbauziele des Bundes.
Windkraft in Mecklenburg-Vorpommern
Ein Windpark in Mecklenburg-Vorpommern, fotografiert kurz nach Sonnenaufgang bei Bützow. © Frank Hormann/dpa

Der Weg für die Ausweisung der vom Bund geforderten Flächen für den Windkraftausbau in Mecklenburg-Vorpommern ist frei. Der Landtag änderte am Mittwoch das Landesplanungsgesetz. Damit müssen 1,4 Prozent der Landesfläche bis 2027 für Windparks reserviert werden, bis 2032 müssen es 2,1 Prozent sein. Nach einer hitzigen, eineinhalbstündigen Debatte wurde das Gesetz mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD und Linke verabschiedet.

Die landesweit vier Planungsregionen müssen die Vorgaben nun umsetzen. Gelingt das nicht bis zum Ablauf der Frist, werde nach der Bundesgesetzgebung Wildwuchs möglich, da dann die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich nach dem Baugesetzbuch greife, sagte der Linken-Abgeordnete Daniel Seiffert. Der SPD-Politiker Rainer Albrecht betonte, mit der jetzigen Gesetzesänderung werde der Ausbau der Windkraftnutzung in MV geordnet und Wildwuchs verhindert.

Nach Worten von Innenminister Christian Pegel (SPD) wird es möglich sein, dass in einer Planungsregion weniger als die geforderte Fläche ausgewiesen wird, in einer anderen dafür mehr. Dazu könnten sie untereinander Verträge schließen. Das könne zum Beispiel für die Planungsregion Rostock zum Tragen kommen, da es dort wegen Einschränkungen aufgrund von Luftfahrt und Artenschutz weniger nutzbare Flächen gebe. Wichtig sei letztlich das Erreichen des Zieles von 2,1 Prozent der Landesfläche bis 2032 für das gesamte Bundesland. Welche Planungsregion die Flächen zusätzlich ausweisen soll, sagte er nicht.

Die Debatte vor der Abstimmung war kontrovers. Der CDU-Politiker Wolfgang Waldmüller betonte, seine Partei sei gegen das Windkraft-an-Land-Gesetz des Bundes. Es gebe andere Wege, die Ziele zu erreichen, die nicht so belastend für die Bevölkerung seien, sagte er.

Waldmüller äußerte die Befürchtung, dass es zu besonderen Belastungen für einzelne Regionen kommen werde. Im Landesgesetz fehle eine Vorgabe, wie viele Windkraft-Vorrangflächen maximal in einem Landkreis ausgewiesen werden dürfen. In der Planungsregion Westmecklenburg werde etwa der Landkreis Ludwigslust-Parchim stark überproportional belastet. Der Linke Seiffert entgegnete, es gebe unterschiedliche Naturgegebenheiten, die berücksichtigt werden müssten.

Die AfD-Politikerin Petra Federau sprach von Umwelt- und Naturzerstörung bei weiterem Windkraftausbau. Im ländlichen Raum gibt es immer wieder Proteste, wenn Pläne für Windkraftgebiete vor Ort bekannt werden. Der CDU-Politiker Waldmüller warnte Rot-Rot, mit dem Gesetz den aktuell im Planungsverband Westmecklenburg grassierenden «Ausbauwahnsinn» abseits des Willens der betroffenen Bürger vor Ort mitzutragen.

Der Grünen-Politiker Hannes Damm kritisierte, dass die Planungsregionen bei ihrer Flächenplanungen eine Punktlandung hinbekommen müssten. Sie sollten mehr als das Vorgeschriebene ausweisen dürfen, meinte er. Die Begrenzung auf die Vorgabe von 1,4 Prozent bis 2027 und 2,1 Prozent bis 2032 schaffe Unsicherheit - wenn etwa ein Windvorranggebiet vor Gericht erfolgreich beklagt werde. Dann fehle diese Fläche, das gesetzlich vorgegebene Ziel werde nicht erreicht und damit werde dann Wildwuchs möglich.

Der SPD-Politiker Albrecht verteidigte die Vorgabe. Mehr als 2,1 Prozent Flächenausweisung für Windparks sei aus Sicht seiner Fraktion nicht erstrebenswert, sagte er. Albrecht betonte zudem, der Mindestabstand von Windrädern zu Siedlungen bleibe 1000 Meter. Er kündigte eine Überarbeitung des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes an. Bürger und Gemeinden sollen stärker als bisher von der Energiegewinnung im Land profitieren, erklärte er. «Damit werden wir die Akzeptanz für Windkraftanlagen im Land erhöhen.»

© dpa
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