Der 15-Jährige soll dann auf den Rücken eines ihm bekannten 18-Jährigen geschossen haben. Der 18-Jährige habe dies aber nicht gemeldet, da er offenbar die Spielzeugwaffe als solche erkannt habe und dem Geschehen keine Bedeutung beigemessen habe. Er sei auch nicht verletzt worden. Ein Lehrer rief allerdings die Polizei.
Gegen die beiden 14- und 15-Jährigen werde wegen des Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und versuchter Körperverletzung ermittelt. Die Polizei wies in diesem Zusammenhang auf die Regelungen des Waffengesetzes hin.
«Es ist verboten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu führen», erklärte ein Sprecher. Dazu könnten auch Spielzeugwaffen gehören, die oft echten Waffen nachempfunden seien. Entsprechende Verstöße könnten mit bis zu 10 000 Euro Bußgeld geahndet werden. Werde damit auf Menschen oder Gegenstände geschossen, komme der Anfangsverdacht von Straftaten wie Körperverletzung oder Sachbeschädigung hinzu.
Die Polizei war am Dienstag gegen 10.00 Uhr zu der Berufsschule gerufen worden, weil sich augenscheinlich zwei Jugendliche mit einer Waffe auf dem Schulhof aufhielten und auch geschossen hätten. Die Polizei fahndete «mit starken Kräften», auch mit Unterstützung der benachbarten Polizeireviere, im Umkreis der Berufsschule nach den mutmaßlichen Tätern.