Um die Auswirkungen von Arbeitskämpfen zu begrenzen, die die kritische Infrastruktur betreffen, sollten diese aus Sicht des Arbeitgeberverbandes verbindlich an ein unabhängiges Schlichtungsverfahren gekoppelt werden. «Damit würde vermieden werden, dass sich eine Tarifpartei wie jetzt die GDL, Verhandlungen schlicht verweigert und ein ganzes Land für ein kaum mehr nachvollziehbares Machtgebaren in Mithaftung genommen wird», sagte Schmidt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Niedersachsen warnte hingegen vor Forderungen nach einer Einschränkung des Streikrechts. «Streiks sind nicht nur ein rechtlich zulässiges, sondern explizit auch durchs Grundgesetz geschütztes Mittel im Arbeitskampf», sagte der DGB-Landesvorsitzende Mehrdad Payandeh. Ohne Streikrecht gebe es keine Tarifverhandlungen auf Augenhöhe. Der wirtschaftliche Druck sei das einzige Mittel der Beschäftigten, um für ihre Interessen zu kämpfen.
Das Streikrecht ist und bleibt auch für den Arbeitgeberverband ein Grundrecht. «Aber die Politik muss im Interesse des Gemeinwohls handeln und Streiks dieses Ausmaßes künftig einschränken», sagte Verbandschef Schmidt. «Ausgerechnet inmitten einer tiefgreifenden Rezession erneut das gesamte Land für mehrere Tage lahmzulegen und wirtschaftlich zu sedieren, ist nicht nur verantwortungslos - es sprengt auch den Rahmen der rechtlich festgeschriebenen Verhältnismäßigkeit von Streikmaßnahmen.»