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Bremische Bürgerschaft beschließt Nachtragshaushalt

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes musste der Haushalt des Landes Bremen geändert werden. Nun hat sich der Landtag erneut damit befasst.
Bürgerschaft Bremen
«Bremische Bürgerschaft» steht über dem Rednerpult im Plenarsaal. © Melissa Erichsen/dpa/Symbolbild

Die Bremische Bürgerschaft hat am Mittwoch den zweiten Nachtragshaushalt beschlossen. «Damit ist die letzte Plenarsitzung im Jahr 2023 geschafft», schrieb die Bürgerschaft auf dem Kurznachrichtendienst X (früher Twitter).

Der zweite Bremer Nachtragshaushalt berücksichtigt die jüngsten Vorgaben zu Finanzierungen in Notlagen. Bei bestimmten Notlagen darf die Regierung Ausnahmen von der Schuldenbremse machen und neue Kredite aufnehmen. Doch dafür gibt es strenge Regeln. So hatte das Bundesverfassungsgericht am 15. November entschieden, dass der zweite Nachtragshaushalt 2021 des Bundes verfassungswidrig ist. Demnach dürfen Notlagenkredite nicht umgewidmet oder für spätere Jahre zurückgelegt werden. Nach dem Urteil hatte der Bremer Senat den Haushalt des Landes Bremen angepasst, nun hat der Landtag das Gesetz in zweiter Lesung beschlossen.

Die bisherige Notlagenerklärung für den Haushalt des Landes wurde um die Nachwirkungen der Corona-Pandemie ergänzt. Zuvor war eine außergewöhnliche Notsituation wegen der Klima- und Energiekrise sowie wegen der Auswirkungen des Ukraine-Krieges festgestellt worden. Diese Krisen begründen die Ausnahmen von der Schuldenbremse.

Ursprünglich sah der erste Nachtragshaushalt 2023 notlagenbedingte Kreditermächtigungen bis 2027 mit einem Volumen von insgesamt drei Milliarden Euro vor, um die Folgen des Ukrainekrieges sowie der Energie- und Klimakrise abzumildern. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist das nicht mehr möglich.

Im zweiten Nachtragshaushalt werden nun stattdessen 362 Millionen Euro ausschließlich im Landeshaushalt veranschlagt: 275 Millionen Euro wegen des Ukrainekriegs und seiner Folgen sowie 86 Millionen Euro wegen der darauf aufbauenden Maßnahmen gegen die Klimakrise. Die Tilgung der Notlagenkredite ist von 2028 an über einen Zeitraum von 30 Jahren geplant.

Die Rücklagen des Bremen Fonds in den Haushalten des Landes und der Stadt Bremen aus dem Vorjahr sollen aufgelöst und in eine Sondertilgung fließen. Für das Jahr 2023 werden noch benötigte Notlagenmittel etwa zur Abfederung der Pandemie-Auswirkungen in Höhe von 251 Millionen Euro festgeschrieben - 120 Millionen Euro für das Land Bremen und 131 Millionen Euro für die Stadt Bremen.

© dpa
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