Der Bremer Senat hat den Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts für das laufende Jahr beschlossen. Damit berücksichtige die Landesregierung die Anforderungen an Notlagenfinanzierungen, die das Bundesverfassungsgericht erst jüngst konkretisiert hat, wie ein Senatssprecher am Dienstag mitteilte. Dazu gehöre, dass Haushaltsmittel beziehungsweise Kreditermächtigungen, die aufgrund einer erklärten Notlage aufgenommen wurden, im entsprechenden Haushaltsjahr tatsächlich ausgegeben werden müssen. Der zweite Nachtragshaushaltsentwurf muss nun noch von der Bremischen Bürgerschaft beschlossen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 15. November entschieden, dass der zweite Nachtragshaushalt 2021 des Bundes verfassungswidrig ist. «Die jüngst erfolgten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind eingearbeitet worden. Wir stellen den zweiten Nachtragshaushalt für 2023 damit auf ein rechtssicheres Fundament», sagte Bremens Finanzsenator Björn Fecker. Bremen sei angesichts der multiplen Krisen auf die Notlagenmittel für dieses Jahr angewiesen. Diese dienten unter anderem dazu, mit einem Rettungsschirm die Kliniken am Laufen zu halten, die Pandemie-Resilienz von Kitas und Schulen zu stärken und die energetische Gebäudesanierung voranzubringen.
Ursprünglich waren im ersten Nachtragshaushalt 2023 notlagenbedingte Kreditermächtigungen bis 2027 von insgesamt drei Milliarden Euro vorgesehen, um die Folgen des Ukrainekriegs samt Energiekrise und der damit verbundenen Klimakrise abzumildern. Im zweiten Nachtragshaushalt werden nun 362 Millionen Euro ausschließlich im Landeshaushalt veranschlagt: 275 Millionen Euro wegen des Ukrainekriegs und seiner Folgen sowie 86 Millionen Euro wegen der darauf aufbauenden Maßnahmen gegen die Klimakrise, wie der Senatssprecher erklärte.
Die größten Posten seien neben der Aufnahme und Versorgung Geflüchteter mit 94 Millionen Euro der Rettungsschirm für die Kliniken mit 60 Millionen Euro, gestiegene Energiepreise mit 55 Millionen Euro sowie die energetische Gebäudesanierung mit 49 Millionen Euro und die CO2-arme Mobilität mit 28 Millionen Euro.
Die Rücklagen des Bremen Fonds in den Haushalten des Landes und der Stadt Bremen aus dem Vorjahr werden laut Senat aufgelöst und fließen in eine Sondertilgung. Der zweite Nachtragshaushaltsentwurf wird jetzt an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet. Das Nachtragshaushaltsgesetz muss noch vor Ende des Jahres vom Parlament in erster und zweiter Lesung beschlossen werden und in Kraft treten. Die Tilgung der Notlagenkredite ist von 2028 an über einen Zeitraum von 30 Jahren geplant.