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Mehr Geld für Weil-Mitarbeiterin: CDU will U-Ausschuss

Die CDU-Landtagsfraktion sieht ein höheres Gehalt für eine enge Mitarbeiterin von Ministerpräsident Stephan Weil als rechtswidrig an und will daher einen Untersuchungsausschuss.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sitzt in seinem Büro. © Michael Matthey/dpa/Archivbild

Im Zusammenhang mit einer höheren Bezahlung einer ranghohen Mitarbeiterin von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) kündigt die CDU-Landtagsfraktion einen Untersuchungsausschuss an. Das teilte die Fraktion im Landtag in Hannover am Freitag mit. Die Oppositionsfraktion sieht es als rechtswidrig an, dass eine enge Mitarbeiterin von Weil durch eine kurzfristige Änderung eine höhere Vergütung erhielt. Die Staatskanzlei wies die Vorwürfe zurück und erklärte das Vorgehen.

CDU-Fraktionsvorsitzender Sebastian Lechner sagte, man wolle wissen, «wieso und auf welcher Rechtsgrundlage die Zahlungen für mehr als ein Vierteljahr rückwirkend erfolgten und welches Motiv hinter dieser Beförderung mit der Brechstange steckt», sagte er.

Weiter sagte Lechner: «Es ist Verantwortung von uns als Opposition sowohl für dieses Land als auch für unsere Demokratie, die Regierung zu kontrollieren und wenn es Anhaltspunkte für ein rechtswidriges Verfahren gibt, sich dem auch anzunehmen und nachzugehen. Und jetzt gilt es aus unserer Sicht diese SPD-Gehaltsaffäre in der Staatskanzlei auch aufzuklären.»

Der Ministerpräsident wies die Vorwürfe zurück. Es gehe dabei um eine Verwaltungspraxis. «Der Vorwurf der Rechtswidrigkeit ist schlicht und einfach aus der Luft gegriffen», betonte Weil. Nach Angaben der Staatskanzlei ist die Mitarbeiterin keine Beamtin, sondern Beschäftigte. «Nach Ablauf ihrer Probezeit ist deswegen die Anhebung gegenüber dem vorangegangenen Gehalt im Wege einer Änderungsvereinbarung erfolgt», erklärte eine Sprecherin.

«Außertariflich Beschäftigte mussten bis dato bis zu zehn Jahre warten, um eine ihrem Arbeitsplatz entsprechende Entlohnung zu erhalten. So wäre es auch in diesem Fall gewesen», teilte die Sprecherin der Staatskanzlei mit. Die bisherige Verwaltungspraxis habe es erschwert, Fachkräfte außerhalb des Öffentlichen Dienstes zu gewinnen. Daher sei die Praxis geändert worden.

Die Sprecherin verwies darauf, dass in den anderen Bundesländern in solchen Fällen auf die mehrjährige Wartezeit verzichtet werde. Niedersachsen habe bis zur Änderung der Verwaltungspraxis eine Sonderrolle gehabt. Der Staatskanzlei zufolge hat der Finanzminister die Änderung am 20. November 2023 beschlossen. «Weiterer Schritte bedurfte es nicht», hieß es. Die Zustimmung der Landesregierung zu dieser Personalie sei am 21. November 2023 erfolgt. Den Angaben zufolge erhöhte sich das monatliche Brutto-Entgelt um knapp 1900 Euro.

In der Befragung im Landtag verwies Weil darauf, dass durch die bisherige Regelung der Quereinstieg erschwert worden sei. Nach der zuletzt üblichen Praxis hätte der Mitarbeiterin das jetzige Gehalt erst nach etwa zehn Jahren zugestanden.

Der letzte parlamentarische Untersuchungsausschuss wurde 2017 im Landtag eingesetzt, in der bisherigen Geschichte des Landesparlaments wurden 24 dieser Ausschüsse abgeschlossen. Laut Landesverfassung muss der Landtag einen Untersuchungsausschuss einsetzen, wenn dies von einem Fünftel der Landtagsmitglieder beantragt wird. In solchen Ausschüssen werden überwiegend mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung überprüft. Laut Landtag kann ein solcher Ausschuss Zeugen und Sachverständige vernehmen und sonstige Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden vornehmen lassen.

© dpa
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