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Mehr Geld für Weil-Mitarbeiterin: Debatte im Landtag

Die CDU-Landtagsfraktion will einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Dabei geht es um eine höhere Bezahlung einer ranghohen Mitarbeiterin von Ministerpräsident Weil. Nun wird es Thema im Landtag.
Stephan Weil
Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen, spricht bei der Pressekonferenz nach der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) unter dem Vorsitz von Hessen. © Michael Kappeler/dpa

Die Debatte über eine höhere Bezahlung einer ranghohen Mitarbeiterin von Ministerpräsident Stephan Weil wird Thema im Landtag. Am Mittwoch bringt die CDU-Landtagsfraktion einen Antrag ins Plenum ein - sie will einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Die Oppositionsfraktion sieht es als rechtswidrig an, dass eine enge Mitarbeiterin des SPD-Politikers durch eine kurzfristige Änderung eine höhere Vergütung erhielt. Die Staatskanzlei wies die Vorwürfe zurück.

CDU-Fraktionsvorsitzender Sebastian Lechner sagte vor rund einem Monat, man wolle wissen, «wieso und auf welcher Rechtsgrundlage die Zahlungen für mehr als ein Vierteljahr rückwirkend erfolgten und welches Motiv hinter dieser Beförderung mit der Brechstange steckt», sagte er.

Die Mitarbeiterin ist laut Staatskanzlei seit etwas mehr als einem Jahr in der Staatskanzlei angestellt, die Probezeit lief im Sommer vergangenen Jahres ab. Sie arbeitet weiterhin in der Staatskanzlei. Durch die Änderungsvereinbarung erhöhte sich ihr Entgelt den Angaben zufolge um knapp 1900 Euro brutto im Monat.

Ministerpräsident räumt Fehler ein

Eine Regierungssprecherin teilte mit, dass auch für diesen Arbeitsplatz eine Besoldungsgruppe vorgesehen sei, nach der auch die Vorgängerinnen und Vorgänger bezahlt worden waren. Die derzeitige Mitarbeiterin sei jedoch keine Beamtin, sondern Beschäftigte. Nach Ablauf der Probezeit sei deswegen die Anhebung gegenüber dem vorangegangenen Gehalt erfolgt. Somit erhält die Mitarbeiterin nun so viel Geld im Monat bei Vorliegen der personalrechtlichen Voraussetzungen wie die vorherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesem Posten.

Ministerpräsident Weil verwies darauf, dass der Mitarbeiterin nach der zuletzt üblichen Praxis das jetzige Gehalt erst nach etwa acht bis zehn Jahren zugestanden hätte. Allerdings müsse der Öffentliche Dienst flexibler werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Weil räumte jüngst Fehler ein im Zusammenhang mit der höheren Bezahlung. «Wir haben uns die Sache durch den Ablauf wahrscheinlich selber schwer gemacht», sagte er in der vergangenen Woche der «Neuen Osnabrücker Zeitung». «Wir haben die Diskussion sicher unterschätzt.»

«Wir hätten zunächst die Änderung der früheren Verwaltungspraxis in aller Ruhe vornehmen sollen, vielleicht zunächst auch den einen oder anderen Fall aus anderen Häusern von der Neuregelung profitieren lassen sollen», räumte Weil ein. In der Sache aber stehe er nach wie vor zu den getroffenen Entscheidungen, betonte der niedersächsische Regierungschef.

Was ein Untersuchungsausschuss bedeutet

Der letzte parlamentarische Untersuchungsausschuss wurde 2017 im Landtag eingesetzt, in der bisherigen Geschichte des Landesparlaments wurden 24 dieser Ausschüsse abgeschlossen. Laut Landesverfassung muss der Landtag einen Untersuchungsausschuss einsetzen, wenn dies von einem Fünftel der Landtagsmitglieder beantragt wird.

In solchen Ausschüssen werden überwiegend mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung überprüft. Laut Landtag kann ein solcher Ausschuss Zeugen und Sachverständige vernehmen und sonstige Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden vornehmen lassen.

Da die CDU-Landtagsfraktion höchstwahrscheinlich geschlossen für diese Einsetzung stimmen wird, dürfte es zu einem Untersuchungsausschuss kommen. In der Aprilsitzung dürfte sich der Landtag abschließend mit der Einsetzung des Ausschusses beschäftigen. Voraussichtlich im Frühjahr könnte dieser dann noch die Arbeit aufnehmen. Der Ausschuss soll laut CDU-Antrag aus 14 Abgeordneten bestehen - fünf der CDU, insgesamt acht Mitglieder der beiden Regierungsfraktionen SPD und Grüne sowie ein AfD-Abgeordneter.

© dpa
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