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Ministerium erwartet mehr Verkehrsunfälle wegen Cannabis

In wenigen Tagen soll der Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Niedersachsens Innenministerium sieht den Schritt mit Sorge.
Cannabis
Ein Mann hält einen Joint. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die kontrollierte Freigabe von Cannabis wird die Polizei nach Einschätzung des niedersächsischen Innenministeriums vor große Herausforderungen stellen. So gebe es Bedenken hinsichtlich der Sicherheit im Straßenverkehr, teilte das Ministerium auf eine Anfrage der CDU im Landtag mit. «Es ist zu erwarten, dass cannabiskonsumbezogene Unfälle im Straßenverkehr zunehmen werden.» Darauf wiesen Studienergebnisse aus den USA hin. Für die Polizei sei daher mit einem erhöhten Arbeitsaufkommen zu rechnen.

Auch mit Blick auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität werden Nachteile befürchtet. Es sei «unwahrscheinlich, dass der lizenzierte Verkauf von Cannabis zur Eindämmung des Schwarzmarktes führen wird», hieß es vom Innenministerium weiter. Vielmehr werde das Cannabis-Gesetz den illegalen Handel mit der Droge massiv erleichtern und dessen Attraktivität kaum schwächen.

Bedenken hat nach wie vor auch das Justizministerium, insbesondere mit Blick auf die zusätzliche Belastung für die Strafjustiz durch die Prüfung bestehender Verfahren. «In Niedersachsen müssen etwa 16.000 Akten durch unsere Staatsanwaltschaften händisch ausgewertet werden», teilte ein Sprecher mit.

Eine Sprecherin von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erklärte am Mittwoch, es gehe nun darum, Erfahrungen mit dem neuen Gesetz zu sammeln. «Wir werden bei der Umsetzung erleben, ob das irgendwie handhabbar ist. Aber ich glaube, bevor man jetzt wirklich an Nachbesserungen konkret rangeht, brauchen wir einen gewissen Erfahrungsschatz und eine gewisse Zeit, in der wir versuchen, mit den jetzt gegebenen rechtlichen Grundlagen vernünftig zu arbeiten», sagte eine Regierungssprecherin.

Das neue Cannabis-Gesetz soll zum 1. April in Kraft treten. Damit würden Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben zum Eigenkonsum erlaubt.

© dpa
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