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Mord auf Feier? - Angeklagter hat Erinnerungslücken

Ein Streit auf einer Feier eskaliert, am Ende ist ein Mann tot. Die Vorwürfe der Anklageschrift wiegen schwer.
Prozessbeginn wegen Mordes
Der Angeklagte (l) steht vor Prozessbeginn vor dem vorsitzenden Richter Volker Stronczyk (3.v.r.). © Sina Schuldt/dpa

An eine Schlägerei mit dem Opfer will er sich noch erinnern, danach nur an Bruchstücke: Im Mordprozess vor dem Landgericht Verden hat sich der Angeklagte auf Erinnerungslücken berufen. «Ich kann mir die Gesamtsituation nicht erklären», ließ der 55-Jährige über seine Anwältin am Mittwoch erklären. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen Mann bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Das Opfer starb einen Tag später im Krankenhaus.

Der Streit eskalierte Mitte Juni auf einer Geburtstagsfeier in Leese (Landkreis Nienburg/Weser). Der Angeklagte habe an dem Abend zehn Flaschen Bier und noch mehr Pfefferminzschnaps getrunken, sagte seine Verteidigerin. Von einer Auseinandersetzung auf der Party habe er am Anfang gar nichts mitbekommen.

Als es nach Angaben der Verteidigerin auf der Straße vor dem Haus immer lauter wurde, torkelte der Angeklagte dorthin. Er habe einen der Männer wegziehen wollen. «Ich habe ihn nicht gewürgt, sondern von hinten mit beiden Armen umklammert», heißt es in der Erklärung des Angeklagten weiter. An den weiteren Verlauf der Schlägerei könne er sich nicht mehr richtig erinnern. Er sei «erschüttert über das, was passiert ist».

Laut Anklage sprach der Angeklagte zunächst Drohungen aus. «Ich zeige dir jetzt mal, wer hier das Sagen hat», soll er zu seinem Kontrahenten gesagt und ihm den Arm um den Hals gelegt haben. Er habe bis zu zwei Minuten so heftig zugedrückt, dass das wehrlose Opfer zu Boden sank. Der Angeklagte soll sich daraufhin auf ihn gelegt und weiter zugedrückt haben - obwohl ihm die Lebensgefahr bewusst gewesen sei.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kehrte der Deutsche schließlich ins Wohnhaus zurück, ohne sich um den Verletzten auf der Straße zu kümmern. «Das ist mir egal, meinetwegen kann er auch sterben», soll er noch zu einer Zeugin gesagt haben. Rettungskräfte reanimierten das Opfer zwei Mal, konnten am Ende aber nichts mehr tun. Der Mann hatte infolge des Sauerstoffmangels irreparable Hirnschäden und starb am nächsten Tag in einer Klinik. Ein Urteil könnte Ende Januar fallen.

© dpa
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