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«Komplette Katastrophe» - Leiche im Bad zerstückelt

Was in einer Wohnung in Greifswald geschah, beschreibt einer der Angeklagten als «ganz schlimmen Film». Aber es war Wirklichkeit. Der Leichnam eines 38-Jährigen wurde zerstückelt.
Fund einer zerstückelten Leiche in einer Wohnung
Der Plattenbau in Greifswald, in dem letzten Oktober eine zerstückelte Leiche gefunden wurde. © Stefan Sauer/dpa/Archivbild

Die Schilderungen des Geschehens erinnern an einen Horror-Film. In einer Wohnung in Greifswald wurde die Leiche eines 38 Jahre alten Mannes zersägt, um sie später verschwinden zu lassen. Der 28 Jahre alte Hauptangeklagte räumte die Tat am Montag vor dem Landgericht Stralsund teilweise ein. Er hatte zuvor mit dem Opfer Alkohol getrunken und ihn im Streit geschlagen. Nach einem Sturz im Bad sei der Ältere in der Nacht gestorben, sagte der Angeklagte aus. Die Leiche habe er gemeinsam mit einem ebenso angeklagten Freund zerteilt. Das wies der ebenfalls 28-Jährige aber zurück: «Ich habe keinen Menschen zersägt. Nein, zu 100 Prozent nicht.»

Dem Hauptangeklagten wirft die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge vor. Das Gericht signalisierte, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassen in Betracht komme. Dem Mitangeklagten wird unter anderem Störung der Totenruhe sowie versuchte Strafvereitelung zur Last gelegt. Die beiden Angeklagten schilderten aus ihrer Sicht den Vorgang am 20. und 21. Oktober vergangenen Jahres. Die Leiche wurde mit einer Säge, Messern und einer Machete in einer Badewanne zerlegt.

Der zweite Angeklagte, der nur wenige Stunden vor dem Vorfall aus dem Gefängnis entlassen wurde, betonte, sein Freund habe ihm zunächst gesagt, dass er jemanden tot gemacht habe. Das habe er nicht glauben wollen, bis er in der Wohnung des Freundes unter einem Berg von Wäsche die Leiche im Bettkasten unter der Couch gesehen habe. «Das war ein ganz schlimmer Film, die komplette Katastrophe.»

Der Hauptangeklagte habe ihn später mit einer Waffe bedroht und gezwungen, einen Bekannten anzurufen, damit dieser helfe, die Leichenteile zu entsorgen. Dabei hätten sie diesem auch Handy-Fotos von Leichenteilen gezeigt. Der Bekannte weigerte sich aber und alarmierte stattdessen die Polizei. Ein Gerichtssprecher sprach am Montag von einem verstörenden und bizarren Fall, der die Abgründe menschlichen Verhaltens aufzeige.

Beide Angeklagte sitzen in Untersuchungshaft und wurden am Montag mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt. Der Hauptangeklagte schilderte das Geschehen vom vergangenen Oktober mit teils stockend-weinerlicher Stimme und starrem Blick. An vieles, worauf der Richter ihn ansprach, konnte er sich nicht erinnern. «Das weiß ich nicht mehr», sagte er ein ums andere Mal. Er wiederholte stets, dass er immer wieder Alkohol konsumiert habe. Mit dem Opfer, das nur einen Stock tiefer im Haus gewohnt habe, habe er mehrmals etwas unternommen. Warum er mit dem 38-Jährigen gestritten habe, wisse er nicht mehr.

Der Vorsitzende Richter gab dem Hauptangeklagten zu bedenken, dass dessen Aussagen teilweise «relativ wenig überzeugend» seien. Er hatte an beide Angeklagten vor deren Aussagen appelliert, bei der Wahrheit zu bleiben. Dennoch unterschieden sich die Aussagen mitunter sehr stark. Der Mitangeklagte gab zu, dass er bei seiner Aussage beim Haftrichter gelogen habe. Allerdings habe er nicht Hand an die Leiche gelegt. «Er hat alles alleine gemacht», sagte er mit Blick auf seinen früheren Freund, der auf der Anklagebank nur drei Plätze neben ihm saß.

Laut Staatsanwaltschaft drohen dem Hauptangeklagten im Falle einer Verurteilung zwischen 3 und 15 Jahren Haft und dem Mitangeklagten maximal 5 Jahre. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gelten beide als unschuldig. Der Prozess wird am 10. April fortgesetzt.

© dpa
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