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16-Jähriger zu Jugendstrafe wegen Messerattacke verurteilt

Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke auf einen Jugendlichen hat das Landgericht Mönchengladbach einen 16-Jährigen zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Es sprach den Jugendlichen am Montag wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Ein gleichaltriger Mitangeklagter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verwarnt und soll 100 Arbeitsstunden ableisten.
Land- und Amtsgericht Mönchengladbach
Außenansicht des Land- und Amtsgerichts in Mönchengladbach. © Roberto Pfeil/dpa

Die Strafkammer war überzeugt, dass der als Intensivtäter bekannte Hauptangeklagte am Tattag einem heute 18-Jährigen mit einem Springmesser mit knapp 15 Zentimeter langer Klinge in die Brust gestochen und ihn lebensgefährlich verletzt hatte. Das Gericht gehe von einem Tötungsvorsatz aus, betonte der Vorsitzende Richter. Der Tod sei billigend in Kauf genommen worden.

Das Opfer war im Juni 2023 mit einem gleichaltrigen Freund in Mönchengladbach unterwegs gewesen. Als sie auf einer Treppe saßen, sollen drei Jugendliche aufgetaucht sein. Es kam zu einem Wortgefecht, einer aus der Gruppe sprühte Pfefferspray. Als das spätere Opfer seinem Freund helfen wollte, stach ihm der spätere Hauptangeklagte mit einem Messer in die Brust.

Das Gericht würdigte, dass der Mitangeklagte umfassend gestanden und sich bei dem Opfer entschuldigt habe. «Dagegen haben wir von Ihnen nichts gehört», sagte der Richter an den Hauptangeklagten gewandt. «Sie haben weder zur Person noch zur Sache Angaben gemacht, sodass wir uns kein Bild von Ihnen machen konnten.» Der 16-Jährige ist in der Vergangenheit mehrfach wegen Diebstahls und Körperverletzung aufgefallen.

Die beiden angeklagten Jugendlichen hatten sich eine Woche nach der Tat gestellt. In der Wohnung des Hauptangeklagten wurde ein Springmesser gefunden.

Der Prozess gegen die beiden 16-Jährigen fand aus Jugendschutzgründen weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zur Urteilsbegründung wurden Medienvertreter zugelassen.

© dpa
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