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Zweimalige Entführung von Frau: Revision gegen Haftstrafen

Eine Frau aus Hamburg wird zweimal nach Niedersachsen entführt und misshandelt. Fast vier Jahre später werden ihr Ex-Partner und dessen Sohn verurteilt. Doch damit ist der Fall nicht abgeschlossen.
Prozess wegen Geiselnahme von Ex-Partnerin
Die Angeklagten, Anwälte und Richter stehen beim damaligen Prozess um die Entführung einer Frau im Gerichtssaal. © Christian Charisius/dpa/Archivbild

Das Urteil des Landgerichts Hamburg im Prozess um die zweimalige Entführung einer Hamburgerin nach Niedersachsen ist nicht rechtskräftig geworden. Der 54 Jahre alte Hauptangeklagte habe Revision eingelegt, teilte die Gerichtspressestelle am Donnerstag mit. Das Urteil gegen den mitangeklagten Sohn des 54-Jährigen werde dagegen von der Staatsanwaltschaft angefochten.

Der deutsche Hauptangeklagte soll im Frühling 2020 versucht haben, mit den beiden Entführungen sowie mit Schlägen und Todesdrohungen seine Lebensgefährtin zur Fortsetzung ihrer Beziehung zu zwingen. Die damals 39 Jahre alte Frau hatte erklärt, dass sie sich nach 23-jähriger Beziehung von ihm trennen wolle. Der Grund dafür war laut Anklage ein mehrwöchiger Aufenthalt des Mannes in Untersuchungshaft.

Der 54-Jährige soll die Frau am 13. April 2020 in Hamburg-Eidelstedt in sein Auto gelockt haben und mit ihr in einen Wald bei Bad Bentheim (Niedersachsen) gefahren sein. Nach Schlägen und Drohungen habe sie sich ihrem Partner gefügt, erstattete dann aber Strafanzeige. Wenige Tage später soll der 54-Jährige die Frau erneut entführt haben, mit Unterstützung seines Sohnes und dessen Freundes. Nach sechs Tagen befreite die Polizei die Frau in Nordhorn (Grafschaft Bentheim) und nahm den 54-Jährigen fest.

Nach anderthalbjähriger Verhandlung hatte das Landgericht den Mann am 30. Januar zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Große Strafkammer sprach ihn wegen Geiselnahme in zwei Fällen, Vergewaltigung sowie gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung schuldig. Sein 27-jähriger Sohn bekam wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Nötigung zwei Jahre Haft auf Bewährung. Das Verfahren gegen den Freund des Sohnes war zuvor abgetrennt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte elfeinhalb Jahre Haft für den Hauptangeklagten gefordert. Unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung in einer anderen Sache sollte er für insgesamt 13 Jahre ins Gefängnis. Für seinen Sohn hatte die Staatsanwaltschaft wegen gemeinschaftlicher Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung sechs Jahre Haft beantragt. Auch er wurde bereits wegen einer anderen Sache verurteilt und sollte darum insgesamt sechs Jahre und sieben Monate hinter Gittern verbringen. Die Plädoyers der Verteidigung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

© dpa
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