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Autohändler wegen Verkaufs von Luxuswagen verurteilt

Ein Autohändler verkaufte trotz Sanktionen Luxuskarossen im Wert von rund 4,7 Millionen Euro nach Russland. Das Kölner Amtsgericht verurteilte ihn nun wegen Verstoßes gegen das Außenhandelsgesetz.
Landgericht Köln
Ein Schild steht vor dem Eingang zum Landgericht und Amtsgericht in Köln. © Oliver Berg/dpa

Ein Autohändler aus Köln ist wegen des Verkaufs von Luxusfahrzeugen nach Russland verurteilt worden. Wie das Kölner Amtsgericht am Mittwoch feststellte, hatte der Mann dabei vorsätzlich die von der EU verhängten Wirtschaftssanktionen umgangen. Zwischen April und Oktober 2022 habe er 38 Luxuswagen und zwei Motorräder nach Russland verkauft. Der Gesamtwert der Exporte betrug den Angaben zufolge rund 4,7 Millionen Euro. Das Gericht verurteilte ihn daher wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu zwei Jahren Haft. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann die hochpreisigen Fahrzeuge an gut betuchte Russen verkauft. Laut den von der EU verhängten Sanktionen ist der Verkauf von Kraftfahrzeugen ab einem Wert von 50 000 Euro und der Verkauf von Motorrädern ab 5000 Euro in das Land von Präsident Wladimir Putin aber verboten.

Zunächst bestritt der Angeklagte, dass er die Autos nach Russland verkauft habe. «Die meisten Verkäufe gingen an Autohändler in Belarus», sagte sein Verteidiger. Später räumte der Mann aber ein, dass er einen Weiterverkauf nach Russland billigend in Kauf genommen habe.

Die Beweislast gegen den Angeklagten war aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Gericht erdrückend. So seien die Rechnungen des angeklagten Autohändlers an russische Adressen gerichtet gewesen. Von russischen Konten seien sie beglichen worden. Zudem führte die Staatsanwaltschaft an, dass die Fahrzeuge nach dem Verkauf allesamt in Russland zugelassen worden seien.

Strafmildernd wertete das Gericht, dass dem 52-jährigen, der sich auf den Verkauf von Luxusautos nach Russland spezialisiert hatte, mit Russlands Angriff auf die Ukraine und den anschließenden Sanktionen von jetzt auf gleich das Geschäftsmodell weggebrochen sei. Zudem habe es sich bei den Fahrzeugen nicht um kriegstaugliche Ware gehandelt. Neben der Bewährungsstrafe machte das Gericht noch eine Zahlung von 20.000 Euro an die Staatskasse zur Auflage. Zudem soll der Mann 200 Stunden soziale Arbeit ableisten.

© dpa
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