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Höchststrafe für Duisburger Mordanschläge rechtskräftig

Das Urteil nach den mörderischen Messerattacken von Duisburg ist rechtskräftig. Ein bekennender IS-Anhänger war zur höchsten Strafe verurteilt worden, die die deutsche Justiz verhängen kann.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Das Urteil für die mörderischen Messerattacken eines IS-Anhängers in Duisburg ist rechtskräftig. Bis zum Fristablauf um Mitternacht sei keine Revision eingelegt worden, sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Oberlandesgerichts am Donnerstag auf dpa-Anfrage. Der 27-jährige Islamist hatte die Höchststrafe erhalten: Der Syrer war vom Oberlandesgericht wegen Mordes und vierfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Gericht hatte zudem die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt, was eine Entlassung nach 15 Jahren Mindesthaftdauer praktisch ausschließt. Zudem verhängte das Gericht eine anschließende Sicherungsverwahrung. «Der Angeklagte hat in einer für den Senat ungewohnten Offenheit seine terroristische Gesinnung dargelegt», hatte der Vorsitzende Richter gesagt.

Der IS-Anhänger hatte am 9. April einen 35-Jährigen in Duisburg nachts auf der Straße mit 28 Messerstichen umgebracht. Am 18. April betrat er in Duisburg ein Fitnessstudio und begann, auf die Besucher einzustechen. Dabei wurden vier Männer schwer verletzt.

Der 27-Jährige hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er habe so viele Menschen wie möglich töten wollen. «Ich wollte noch mehr Taten begehen, bis ich getötet werde, damit ich als Märtyrer sterbe», hatte er gesagt. Er sei dabei der Losung der Terrorgruppe Islamischer Staat gefolgt, die gesamte Welt zu einem Kriegsschauplatz zu machen.

Der junge Mann war 2015 über die Balkanroute nach Deutschland gekommen, um dem Militärdienst zu entgehen und hatte 2016 Asyl beantragt. In Duisburg, wo er überwiegend von Sozialleistungen lebte, bekam er eine Wohnung gestellt.

© dpa
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