Kommunale Mandate sollen künftig besser mit Beruf und Familie vereinbart werden können. Dazu sollen Mandatsträgern finanzielle Aufwendungen für Kinderbetreuung oder die Pflege von Familienangehörigen erstattet werden. Die Altersgrenze für Bürgerinnen und Bürger, die in Ausschüssen von Kommunalvertretungen mitarbeiten dürfen, soll auf 16 Jahre gesenkt werden.
Sitzungen kommunaler Gremien sollen zeitlich begrenzt werden können. Außerdem sollen Doppelspitzen für den Vorsitz von Fraktionen ermöglicht werden. Geprüft werden soll auch, wie digitale oder hybride Gremiensitzungen weiterentwickelt werden können. Zudem sollen die Hürden für Mandatsträger, Verdienstausfälle geltend zu machen, gesenkt werden. Die finanzielle Aufwandsentschädigung für kommunale Mandate soll nach dem Willen der Fraktionen zudem «spürbar» verbessert werden.
Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) sagte zu, die Forderungen bis zum Herbst 2025 umzusetzen. Sie unterstrich die Bedeutung der Kommunalpolitik: «Nichts ist unmittelbarer als der Stadtrat. Nirgendwo ist man näher dran.» In NRW engagieren sich rund 20.000 Menschen im kommunalen Ehrenamt.
FDP und AfD befürworteten in der Debatte zwar viele der geforderten Maßnahmen. Sie stimmten aber gegen den Antrag, weil sie die vorgeschlagene Anpassung der Untergrenzen für Fraktionsbildungen ablehnten.