Das Landgericht hatte den 58-Jährigen in der vergangenen Woche wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Nach Überzeugung der Richter hatte der Frauenarzt im November 2021 in der Neusser Klinik ohne die notwendige Einwilligung der gebärenden Mutter eine Geburtszange eingesetzt und das Neugeborene damit tödlich verletzt.
Der Arzt hatte vor Gericht gesagt, er sei damals von einem Geburtsstillstand ausgegangen. Der Einsatz der Geburtszange sei für ihn alternativlos gewesen. Einen Kaiserschnitt habe er als zu riskant betrachtet.
Die Mutter der Kindes betonte, dass die Zange ohne ihre Einwilligung eingesetzt worden sei. Sie habe sich einen Kaiserschnitt gewünscht. Den habe der Oberarzt aber abgelehnt. Mehrfach soll er dann mit der Zange abgerutscht sein und das Kind dabei tödlich verletzt haben.