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Urteil im Prozess um Zirkusartisten: Haft- und Geldstrafen

Das Landgericht Bielefeld hat nach 15 Verhandlungstagen die Betreiber eines Mitmach-Zirkus für Kinder wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Nach Angaben von Gerichtssprecher Guiskard Eisenberg liegen die Strafen zwischen dreieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe. Vor Gericht standen der 30-jährige Direktor des Unternehmens aus Holzheim bei Dillingen (Bayern), sein 43-jähriger Stiefvater und dessen jetzt 17-jähriger Sohn sowie die Ehefrau des Direktors. Laut Anklage hatten sie gemeinsam geplant, ein bei ihnen beschäftigtes Ehepaar aus der Ukraine mit einem Baseballschläger zu bestrafen, weil es mehr Geld wollte und mit Kündigung gedroht hatte. Diese Sicht teilte das Gericht aber nicht. Eine Verabredung habe die Beweisaufnahme nicht erbracht, urteilten die Richter.
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Als der Zirkus am 19. Februar 2023 in Rheda-Wiedenbrück im Kreis Gütersloh Station machte, lockte die Ehefrau des Chefs das Paar zu einem Wohnwagen. Dort schlug der 30-Jährige sofort zu und traf seinen Mitarbeiter am Kopf. Diese und weitere Schläge gab der Angeklagte zu und entschuldigte sich im Prozess bei den Opfern, die auch von seinem Stiefvater und von dem damals 16-Jährigen mit einem Gegenstand geschlagen worden waren.

Während dessen bedrohte die Ehefrau des Direktors beide mit dem Tode. Angeklagt war unter anderem versuchter Mord. Einen Anruf des 43-Jährigen nach der Attacke bei der Polizei wertete das Gericht aber als Rücktritt vom Mordversuch, so dass die Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurden, sagte Eisenberg.

Der Chef des Mitmach-Zirkus muss laut Eisenberg für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Stiefvater kam mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren Haft davon. Den 17-Jährigen verurteilte das Landgericht nach Jugendstrafrecht zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Die Ehefrau muss eine Geldstrafe über 1350 Euro zahlen (90 Tagessätze je 15 Euro).

Das Urteil beruht auf einer Verständigung zwischen den Beteiligten. Die Zirkusfamilie hat insgesamt 35 000 Euro an die Opfer gezahlt. Dem Jugendlichen gaben die Richter noch auf, sich eine Arbeit oder Ausbildungsstelle zu suchen. Anderenfalls muss er 60 Sozialstunden leisten.

© dpa
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