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Wegen Totschlags vor Gericht: Frau kann sich nicht erinnern

Kurz nach Weihnachten 2023 stirbt ein 58-Jähriger durch ein Messer. Vor Gericht sagt seine angeklagte Freundin, sie könne sich an nichts mehr erinnern. Nur daran, dass man Alkohol gekauft habe.
Landgericht Mönchengladbach
Das Landgericht in Mönchengladbach. © Roberto Pfeil/dpa/Archivbild

Zum Beginn des Totschlags-Prozesses in Mönchengladbach hat die angeklagte 45-jährige Freundin des Opfers erklärt, sie könne sich nicht mehr an die Tat erinnern. Die Frau soll den 58-Jährigen in der gemeinsamen Wohnung in Wegberg (Kreis Heinsberg) erstochen haben und muss sich deshalb vor dem Landgericht verantworten. Laut Anklage hatte sie ihrem Lebensgefährten am 28. Dezember 2023 im Streit ein Küchenmesser mit fast 20 Zentimeter langer Klinge in die Brust gerammt.

Vor Gericht sagte die Frau, sie könne sich zwar noch an den Besuch einer Nachbarin erinnern, und dass sie sich nach deren Weggang mit ihrem Partner lautstark gestritten habe. «Dann weiß ich nix mehr, seh' nur das Messer und seh' wie der Willi auf dem Boden lag», sagte die 45-Jährige. Einem Haus-Nachbarn zufolge hatte die Frau damals zu ihm gesagt: «Ich hab' den niedergestochen.» Der Maurer erklärte bei seiner Zeugenaussage, das Paar habe sich häufiger lautstark gestritten. Auch ein anderer Hausmitbewohner sagte aus, das Paar habe ständig gestritten.

Am Nachmittag des Tattages hatten die Angeklagte und das Opfer gemeinsam erhebliche Mengen Alkohol konsumiert. «Wir hatten an dem Tag noch zwölf Euro», berichtete die Frau unter Tränen. Davon habe man sich sechs Dosen Bier und eine Flasche Wodka geholt. Den Ermittlungen zufolge war die Angeklagte zum Tatzeitpunkt stark angetrunken. Eine spätere Blutentnahme hatte einen Alkoholwert von 2,2 Promille ergeben.

Weil sie ihrem Mitbewohner und Lebensgefährten Anfang 2020 bei einem gemeinsamen Trinkgelage im Streit ein Messer ins Bein gerammt hatte, war sie bereits zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die 45-Jährige ist Mutter von zwei Söhnen, die wegen ihrer Alkoholprobleme nicht bei ihr leben. Der jüngere Bruder der Angeklagten berichtete von der schweren Kindheit seiner Schwester, von extremer Gewalt zu Hause und dass sie zwischen ihrem 9. und 15. Lebensjahr von ihrem Stiefvater sexuell missbraucht wurde.

Für den Prozess sind noch drei weitere Verhandlungstage angesetzt. Bei einer Verurteilung droht der vorbestraften Frau eine mehrjährige Gefängnisstrafe.

© dpa
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