«Der Schwerpunkt des Maserngeschehens in NRW seit Jahresbeginn liegt bei Kindern», so die Sprecherin weiter. Die Patienten hatten gar keinen oder nur einen unvollständigen Impfschutz. Dafür könne es viele Gründe geben: «Dies sind verpasste oder verschobene Termine insbesondere bei Kindern während pandemischer Zeiten, eine geringe Risikowahrnehmung bezüglich der Masernerkrankung oder auch Vorbehalte gegenüber der Sicherheit von Impfungen», erklärte die Sprecherin.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Seit März 2020 gilt bundesweit eine Impfpflicht. Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vor Beginn des Besuchs von Kindergarten oder Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.
Symptome der Infektionskrankheit sind etwa Fieber, Bindehautentzündung und der typische Hautausschlag. Als Komplikationen können Mittelohr- und Lungenentzündungen, sehr selten eine Gehirnentzündung auftreten. Eine Infektion schwächt häufig für längere Zeit das Immunsystem. Wer einmal Masern hatte, ist immun.