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Kita-Gebühren im Saarland sinken stufenweise

Im Saarland werden schrittweise die Kita-Beiträge abgeschafft. Bevor es so weit ist, müssen Eltern teils aber noch tief in die Tasche greifen, wie das Beispiel Saarbrücken zeigt.
Kita
Ein Verkehrsschild mit dem Hinweis «Kindergarten» steht vor einer Kindertagesstätte. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Im Saarland werden die Elternbeiträge für die Kitas schrittweise abgeschafft - doch erst im Jahr 2027 wird die Betreuung in Kindergärten und Krippen komplett kostenlos sein. In der einzigen saarländischen Großstadt Saarbrücken kostet ein Halbtags-Betreuungsplatz für Kinder ab drei Jahren aktuell 36 Euro im Monat, für einen Ganztages-Platz liegen die Kosten bei 60 Euro. Das geht aus einer Auswertung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Als einzige saarländische Stadt wurde Saarbrücken darin einbezogen.

Für Unter-Dreijährige müssen dort momentan noch 113 Euro für einen Halbtages-Platz und 188 Euro für einen Ganztages-Platz im Monat bezahlt werden. Die Stadt berücksichtigt dabei nicht das Einkommen der Eltern.

Bis 2027 sinken die Elternbeiträge zur Kita-Betreuung im gesamten Bundesland stufenweise bis auf null, die Elternbeiträge sind dabei an einen Anteil der Personalkosten gekoppelt. Im August 2023 wurde dieser Anteil auf 10 Prozent reduziert, pro neuem Kita-Jahr ist eine weitere Reduzierung um jeweils 2,5 Prozent vorgesehen. Das Land fängt die Kosten auf.

Bundesweit betrachtet wurden die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen und Gebührenordnungen von 82 Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Berücksichtigt wurden möglichst die Grundgebühren im ersten Halbjahr 2024 - plus gegebenenfalls Kosten für die Verpflegung und weitere Leistungen. Die Spannbreite bei den Kita-Gebühren in Deutschland ist groß. Je nach Wohnort kann der Kita-Besuch kostenlos sein oder aber es fallen mehrere hundert Euro im Monat an. In Einzelfällen können es bei außergewöhnlich hohen Einkommen der Eltern auch mehr als 1000 Euro sein. Für die Einrichtungen in freier Trägerschaft hätten die kommunalen Gebührenordnungen keine unmittelbare Gültigkeit, würden von diesen aber häufig übernommen.

Ein Flickenteppich zeigt sich nicht nur bei der Höhe der Gebühren, sondern auch bei den zugrunde gelegten Kriterien: Neben dem Wohnort entscheiden vor allem das Alter der Kinder, der Betreuungsumfang und das Jahreseinkommen der Eltern über die Höhe der Gebühren - wobei das Einkommen der Auswertung zufolge in jedem Bundesland anders berechnet wird. Daher sei die Vergleichbarkeit der Studienergebnisse eingeschränkt, hieß es. Nicht berücksichtigt ist in der Untersuchung die Qualität der Kita-Betreuung, also zum Beispiel, um wie viele Kinder sich eine einzelne Erzieherin kümmern muss. Eltern mit geringem Einkommen, die etwa Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen generell keine Kita-Gebühren zahlen.

In Deutschland muss für Kinder zwischen dem dritten Geburtstag und dem Schuleintritt ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt werden. Für Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Geburtstag gibt es ebenfalls einen Anspruch auf eine Betreuung - in einer Einrichtung oder auch in der Kindertagespflege. «Allerdings reichen die bestehenden Angebote für die unter Dreijährigen bei Weitem nicht aus, um die von den Eltern geäußerten Betreuungswünsche tatsächlich zu decken», hieß es in der Untersuchung.

© dpa
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