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Kita-Gebühren: So viel zahlen Eltern in Sachsens Großstädten

Bei den Gebühren für die Kinderbetreuung gleicht Deutschland einem Flickenteppich. In Sachsen ergibt sich dagegen ein vergleichsweise einheitliches Bild.
Kita
Eine Praktikantin liest in einer Kita Kindern vor. © Sebastian Gollnow/dpa/Illustration

Bei den Kita-Gebühren gibt es in Sachsens Großstädten vergleichsweise geringe Unterschiede. Das geht aus einer Auswertung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Für den Freistaat wurden darin die drei Großstädte Leipzig, Dresden und Chemnitz berücksichtigt.

Sachsen wird in der Studie der Gruppe der Länder ohne vollständige Beitragsfreiheit zugeordnet, der auch Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein angehören. Bundesweit einzigartig ist der Studie zufolge die Absenkung der Gebühren für Alleinerziehende im Freistaat. In Leipzig werden zudem für das zweite Kind, das eine Einrichtung besucht, verringerte Gebühren erhoben, das dritte und sämtliche weitere Kinder sind gebührenfrei.

Generell sind die Beiträge laut des sächsischen Gesetzes über Kindertagesbetreuung im Verhältnis zu den Sach- und Personalkosten begrenzt. Die Elternbeiträge sollten mindestens 15 Prozent dieser Kosten und höchstens 23 Prozent bei den Krippen (bis 3 Jahre) beziehungsweise 30 Prozent bei den Kindergärten (ab 3 Jahren) decken. Im letzten Kindergartenjahr entfällt die Mindestgrenze. Die Gebührensätze werden in Sachsen von den Städten und Gemeinden in Abstimmung mit den freien Trägern festgelegt und gelten für alle Einrichtungen vor Ort gleichermaßen.

Am höchsten sind die Gebühren im Vergleich der sächsischen Großstädte in Dresden. In der Landeshauptstadt werden für die Ganztagsbetreuung in der Krippe 207 Euro fällig, im Kindergarten sind es 150,48 Euro. Günstiger ist es in Leipzig, wo Eltern 187,68 Euro (Krippe) und 115,66 Euro (Kindergarten) bezahlen. In Chemnitz werden die niedrigsten Beiträge erhoben: 175,74 Euro für die Krippe und 120,96 Euro für den Kindergarten.

Bundesweit betrachtet die Studie die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen und Gebührenordnungen von 82 Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Berücksichtigt wurden möglichst die Grundgebühren im ersten Halbjahr 2024 - plus gegebenenfalls Kosten für die Verpflegung und weitere Leistungen. Insgesamt ist die Spannbreite bei den Kita-Gebühren in Deutschland groß. Je nach Wohnort kann der Kita-Besuch kostenlos sein oder aber es fallen mehrere hundert Euro im Monat an. In Einzelfällen können es bei außergewöhnlich hohen Einkommen der Eltern auch mehr als 1000 Euro sein.

In Deutschland muss für Kinder zwischen dem dritten Geburtstag und dem Schuleintritt ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt werden. Für Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Geburtstag gibt es ebenfalls einen Anspruch auf eine Betreuung - in einer Einrichtung oder auch in der Kindertagespflege. «Allerdings reichen die bestehenden Angebote für die unter Dreijährigen bei Weitem nicht aus, um die von den Eltern geäußerten Betreuungswünsche tatsächlich zu decken», hieß es in der Untersuchung.

© dpa
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