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Rechnungshof-Kritik an Landesbetrieb Mobilität

Die für Straßen und Brücken zuständige Behörde muss im Jahresbericht des Rechnungshofes kräftig einstecken. Auch mit der Verwendung der Überschüsse des Landes ist der Rechnungshof unzufrieden.
Geld
Zahlreiche Banknoten zu 10, 20 und 50 Euro liegen auf einem Tisch. © Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Ob Kontrollen von Brücken, Instandsetzungen von Straßen, Regelungen zum Rückbau von Windrädern oder die Besetzung von Stellen im Innenministerium - bei all diesen Themen sieht der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz in seinem Jahresbericht 2024 Mängel. Außerdem wünschen sich die Prüfer andere Schwerpunkte bei der Verwendung der milliardenschweren Finanzüberschüsse des Landes. Ein Überblick:

Landesbetrieb Mobilität (LBM) I

Nach Einschätzung des Rechnungshofes erfolgten Überprüfungen von Brücken an Kreisstraßen in 20 Prozent der Fälle mit mehr als einem halben Jahr Verspätung. Der Landesbetrieb habe eine «riskante Erhaltungsstrategie» verfolgt, eine Folge seien «außerplanmäßige Brückensperrungen», die Pflege und Unterhaltung von Brücken sei vernachlässigt worden. Die Folge: Die Zahl der Brücken in nicht ausreichendem bis ungenügendem Zustand nahm laut Rechnungshof zu, im Kreis Cochem-Zell galt das den Angaben zufolge für knapp 35 Prozent der Brücken, der höchste Wert aller Kreise im Land.

Auch bei den Landesstraßen wurde der Investitionsbedarf laut Rechnungshof nicht abgebaut, er habe 2019 bereits bei einer Milliarde Euro gelegen. «Eine umsetzbare Strategie zum Erhalt und zur Verbesserung des Straßenzustands war weiterhin nicht erkennbar», schrieben die Prüfer. Der LBM verweist in dem Bericht auf den Fachkräftemangel. Dieser führe dazu, dass erforderliche Investitionen nicht vollständig umgesetzt werden könnten.

Landesbetrieb Mobilität (LBM) II

Auch die Planung von Baumaßnahmen läuft für den Rechnungshof nicht optimal. Am LBM-Standort Trier sei ein von der Landesregierung 2020 angekündigtes System für die Steuerung von Projekten noch immer nicht im Einsatz gewesen. Baumaßnahmen seien ungenau kalkuliert worden, Prognosen hätten nicht den Vorgaben entsprochen. Es habe nicht immer das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten, regelmäßig sei länger als geplant gebaut worden. Rechnungen von Firmen seien nicht fristgerecht geprüft worden. «Lange Bearbeitungszeiten bergen die Gefahr, dass Sachfragen nicht mehr geklärt werden und es so zu wirtschaftlichen Nachteilen für das Land kommt», schreiben die Prüfer.

Landesbetrieb Mobilität (LBM) III

Laut Landesrechnungshof wurde neu eingestellten Beschäftigten häufig zu viel Erfahrung zugeschrieben oder es seien «unzulässig» Zeiten berücksichtigt worden, die zu vorzeitigen Aufstiegen in höhere Tarifstufen geführt hätten. Dadurch sei zu viel Geld gezahlt worden. Außerdem habe der Landesbetrieb «teilweise tarifwidrig» Zulagen gewährt, nötige Nachweise seien oftmals nicht verlangt worden. Weiter schreibt der Rechnungshof: «Die Eingruppierung von Beschäftigten war teilweise fehlerhaft.»

Rückbau von Windkraftanlagen

Hierzu fehlen dem Rechnungshof Regelungen. Das könne finanzielle Risiken für Kommunen bringen, wenn diese bei Rückbaukosten einspringen müssten, etwa wenn der Betreiber einer Anlage nicht mehr selbst zahlen kann. Der Rechnungshof hat sich nach eigenen Angaben 416 Anlagen unterschiedlichen Alters im Land angeschaut und sieht bei ihnen ein finanzielles Risiko von insgesamt 42 Millionen Euro, unter anderem deswegen, weil von Betreibern keine oder zu geringe Sicherheitsleistungen für später anfallende Kosten hinterlegt wurden.

Das Finanzministerium teilte mit, allein eine unzureichende Sicherheitsleistung oder das Fehlen einer Verpflichtungserklärung führten nicht zwangsläufig zu einer Belastung öffentlicher Haushalte mit Rückbaukosten. Sowohl der Betreiber einer Anlage als auch der Eigentümer des Grundstücks hafteten für die Einhaltung gesetzlicher Pflichten. Erst wenn beide finanziell vollständig ausfielen, könnten Kosten entstehen. Das Ministerium betonte, die Verpflichtung zum Rückbau und zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung sei bundesgesetzlich geregelt. «Es besteht also keine rechtliche Regelungslücke, die das Land hätte ausfüllen müssen.»

Stellenbesetzungen im Innenministerium

Der Rechnungshof sieht Defizite bei Einstellungsverfahren. Bei Ausschreibungen von Stellen werde nicht immer zwischen zwingenden und wünschenswerten Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber unterschieden. Außerdem sei teilweise nicht auf dienstliche Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse zurückgegriffen worden, um den Leistungsstand von Bewerbern zu beurteilen. Kritik übten die Prüfer auch an Beurteilungen im Haus. Zwischen 2019 und 2022 hätten zwischen 72 und 91 Prozent der Beurteilungen die höchste Stufe erreicht, Beurteilungen hätten so an Bedeutung für Beförderungen eingebüßt.

Das Innenministerium teilte auf Anfrage mit, die Prüfmitteilung des Rechnungshofes werde sehr ernst genommen. Es werde auch bereits an Verbesserungen gearbeitet, Unterschiede zwischen zwingenden und wünschenswerten Merkmalen von Bewerbern seien beispielsweise schon deutlicher herausgearbeitet worden. Das Ministerium betonte auch, bei Stellenbesetzungsverfahren seien stets die rechtlichen Anforderungen beachtet worden.

Haushaltslage des Landes

Der Rechnungshof missfällt, dass von dem Finanzierungsüberschuss 2022 in Höhe von knapp 1,2 Milliarden Euro mit 988 Millionen der weit überwiegende Teil in Rücklagen gesteckt wurde. Nur etwa 200 Millionen Euro seien in die Netto-Tilgung von Schulden am Kreditmarkt gesteckt worden. Die Haushaltssicherungsrücklage des Landes habe sich Ende vergangenen Jahres auf satte 3,6 Milliarden Euro belaufen. Angesichts steigender Zinsausgaben sollte deutlich mehr getilgt werden, sagte Rechnungshofpräsident Jörg Berres.

Rheinland-Pfalz habe zwar im Ländervergleich bei der Pro-Kopf-Verschuldung etwas Boden gut gemacht, schrieb der Rechnungshof. Sie liege aber mit 6709 Euro immer noch 14 Prozent über dem Länderschnitt. 2024 erwartet der Rechnungshof angesichts der geplanten Übernahme kommunaler Liquiditätskredite wieder eine höhere Verschuldung des Landes.

Kritik übten die Prüfer zudem an Ausgaberesten, also Geld, das in dem vorgesehenen Jahr von Ministerien nicht ausgegeben wurde und auf Folgejahre übertragen wurde. Insgesamt seien inzwischen Ausgabereste von knapp 3,3 Milliarden Euro zusammengekommen, sagte Berres. Er sprach von «Schattenhaushalten», die aus Sicht des Rechnungshofes bedenklich seien.

Neben der Schuldentilgung kommen dem Rechnungshof Investitionen zu kurz. Ihr Anteil am Kernhaushalt des Landes habe mit 5,1 Prozent um sechs Prozentpunkte unter dem Schnitt aller Flächenländer gelegen - Rheinland-Pfalz sei in der Gruppe das Schlusslicht, monierte Berres. «Es reicht nicht, nur Finanzmittel zur Verfügung stellen.» Es müssten auch fachliche und personelle Voraussetzungen geschaffen werden, um Investitionen umzusetzen.

© dpa ⁄ Christian Schultz, dpa
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