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Saarland befürwortet Vermittlungsausschuss für Gesetz

Die Gewerkschaft der Polizei im Saarland hält das geplante Cannabis-Gesetz für «nicht praxistauglich». Am Freitag berät der Bundesrat über die Einsetzung eines Vermittlungsausschusses.
Cannabis
Eine Person raucht einen Joint. © Fabian Sommer/dpa

Das Saarland wird sich am Freitag im Bundesrat in Sachen Cannabis-Gesetz für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aussprechen. Das kündigte Regierungssprecher Julian Lange (SPD) am Dienstag auf Nachfrage in der Landespressekonferenz an. «Das Cannabis-Gesetz mag gut gedacht sein, es ist aber noch nicht gut gemacht. Deswegen wird die saarländische Landesregierung im Bundesrat dem Vermittlungsausschuss zustimmen», sagte er auf Nachfrage.

Das Gesetz soll am 1. April in Kraft treten und sieht eine Teillegalisierung von Cannabis vor. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte vor wenigen Tagen in einem Brief an Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) appelliert, «angesichts massiver Kritik und zahlreicher offener Fragen» den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Schon früher habe das Saarland im Gesetzgebungsverfahren auch Kritik angebracht, erinnerte Lange. Unter anderem wolle man eine bessere Prävention für Kinder und Jugendliche und strengere Regeln für unter 25-Jährige. Zudem fordere man, dass der Vollzugsaufwand, den die Länder tragen müssten, auch vom Bund finanziert werde. Darüber hinaus will das Land den Aufwand, den insbesondere die Justiz habe, mit einer Verschiebung des Inkrafttretens weg vom 1. April «entschleunigen». «Und weil das alles bislang nicht berücksichtigt wurde, werden wir dem Vermittlungsausschuss zustimmen», bilanzierte der Regierungssprecher.

Die Gefahr, dass so das gesamte Gesetz blockiert werde, sieht Lange nicht. «Der Vermittlungsausschuss ist ein ganz normales Instrument unseres demokratischen Systems.» Es sei ein Vermittlungsausschuss, der ein Ergebnis bringen soll, sonst würde er Blockade-Ausschuss heißen. Was die Funktion eines Vermittlungsausschusses sei, sähe man beispielhaft beim Wachstumschancengesetz. Hier habe der Ausschuss ein Ergebnis erzielt, nämlich einen Kompromiss - und das Saarland werde dem am Freitag zustimmen.

Ziel dieses Gesetzes ist es, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken.

© dpa
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