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Mehr ältere Häftlinge in Sachsen: Zwei Männer aus DDR-Zeiten

Verurteilt nach DDR-Strafrecht - in Sachsen sitzen derzeit zwei ältere Männer im Gefängnis wegen Taten, die sie zu DDR-Zeiten begangen hatten. Generell hat sich der Anteil der betagten Gefangenen deutlich erhöht. Für sie gibt es spezielle Angebote.
Ältere Häftlinge
Ein Häftling im Rentenalter geht mit einem Rollator über den Flur im Seniorentrakt der JVA Waldheim. © Jan Woitas/zb/dpa/Archivbild

In Sachsen sind noch zwei Männer in Haft, die nach DDR-Strafrecht verurteilt worden sind. Sie seien wegen Mordes sowie Mordes und sexuellen Missbrauchs inhaftiert, wie das Justizministerium auf Anfrage mitteilte.

In dem zweiten Fall hatte erst nach 30 Jahren die Spur zu dem Täter geführt. Im April 1987 war eine 18-Jährige im Vogtland brutal vergewaltigt und getötet worden. 2017 verurteilte das Landgericht Zwickau einen Frührentner aus Gera zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Dabei hatten die Richter eine Kombination aus dem Mord-Paragrafen der DDR und bundesdeutschem Recht angewandt. Der Bundesgerichtshof entschied 2018, dass dies zulässig gewesen sei, das Urteil gegen den heute 68-Jährigen wurde rechtskräftig.

Derweil wächst der Anteil älterer Häftlinge im Freistaat, hieß es vom Ministerium. Am 8. Dezember waren 124 Gefangene mit einem Alter ab 60 Jahren im sächsischen Justizvollzug. Drei Jahre zuvor waren es 95.

Als einzige Justizvollzugsanstalt (JVA) in Sachsen verfügt das Gefängnis in Waldheim (Landkreis Mittelsachsen) über eine spezielle Seniorenstation mit 54 Haftplätzen. Diese ist nach Angaben des Justizministeriums meist sehr gut ausgelastet. Aufgenommen werden in der Regel Gefangene ab einem Alter von 60 Jahren, welche altersbedingt bereits Beeinträchtigungen aufweisen. Eine Unterbringung in der Seniorenstation erfolgt nur auf Antrag der Gefangenen.

Auf der Seniorenstation können die Häftlinge häufiger ihre Zellen verlassen und mit den anderen Gefangenen gemeinsam kochen, essen, Gesellschaftsspiele machen oder Sport treiben. Damit soll dem sozialen Rückzugsverhalten und dem daraus resultierenden schnelleren Fortschreiten des Alterungsprozesses entgegengewirkt werden, wie ein Sprecher des Justizministeriums sagte. Für einzelne Gefangene dieser Station könne, abhängig vom Alter und der Strafzeitlänge, ihr mögliches Sterben im Gefängnis ein Thema sein. Dazu werden auch Einzelgespräche angeboten, betonte der Sprecher.

© dpa
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