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Anteil von Senioren-Häftlingen wächst

Der Anteil an betagten Gefangenen hat sich deutlich erhöht. Und immer noch sitzen vereinzelt Menschen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Gefängnis wegen Taten, die sie zu DDR-Zeiten begangen haben.
Gefängnis
Eine geschlossene Pforte in einer Justizvollzugsanstalt. © Frank Molter/dpa/Symbolbild

In den Gefängnissen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wächst der Anteil älterer Häftlinge. Am 1. Dezember waren in Sachsen-Anhalt insgesamt 1553 Gefangene untergebracht, davon waren 60 Personen älter als 60 Jahre, wie das Justizministerium in Magdeburg auf Nachfrage mitteilte. Das entsprach 3,86 Prozent. Im Vergleich dazu waren am 1. Dezember 2019 insgesamt 1705 Gefangene inhaftiert, darunter 50 im Alter über 60 Jahren - damals ergab sich somit ein Anteil von 2,93 Prozent.

In den Gefängnissen in Sachsen-Anhalt ist außerdem nur noch ein Gefangener, der vor der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 verurteilt wurde, hieß es weiter. Der Mann verbüße eine lebenslange Freiheitsstrafe, so das Ministerium.

In Sachsen sind noch zwei Männer in Haft, die nach DDR-Strafrecht verurteilt worden sind. Sie seien wegen Mordes sowie Mordes und sexuellen Missbrauchs inhaftiert, teilte das Justizministerium auf Anfrage mit.

Derweil wächst auch in Sachsen der Anteil älterer Häftlinge. Am 8. Dezember waren es den Angaben zufolge 124 Gefangene mit einem Alter ab 60 Jahren im sächsischen Justizvollzug. Drei Jahre zuvor waren es 95. Als einzige Justizvollzugsanstalt (JVA) in Sachsen verfügt das Gefängnis in Waldheim (Landkreis Mittelsachsen) über eine spezielle Seniorenstation mit 54 Haftplätzen.

Auf der Seniorenstation können die Häftlinge häufiger ihre Zellen verlassen und mit den anderen Gefangenen gemeinsam kochen, essen, Gesellschaftsspiele machen oder Sport treiben. Damit soll dem sozialen Rückzugsverhalten und dem daraus resultierenden schnelleren Fortschreiten des Alterungsprozesses entgegengewirkt werden, wie ein Sprecher des Justizministeriums sagte.

In Thüringen sitzt noch ein nach dem DDR-Strafrecht Verurteilter im Gefängnis. Der Mann sei im Juli 1990 festgenommen worden und im April 1992 noch nach dem Strafgesetzbuch der DDR verurteilt worden, teilte das Justizministerium auf Anfrage mit. Derweil ist auch die Zahl der Insassen, die älter als 60 Jahre sind, gestiegen.

Ende November dieses Jahres zählte das Justizministerium 60 solcher Häftlinge - einschließlich der in Untersuchungshaft und in Sicherungsverwahrung. Das entsprach einem Anteil von 4,5 Prozent an der Gesamtzahl der Inhaftierten (1333). Vier Jahre zuvor waren es Ende November 35 Häftlinge im Alter von über 60 Jahren gewesen. Diese machten wiederum einen Anteil von 2,2 Prozent der damals 1564 Gefangenen aus.

Der Haftalltag unterscheide sich nicht grundsätzlich von dem der jüngeren Gefangenen, hieß es aus dem Ministerium. Häftlinge, die die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, sind zwar nicht generell verpflichtet, eine Arbeit im Vollzug auszuüben. Wird nach einer medizinischen Untersuchung festgestellt, dass die älteren Gefangenen arbeitsfähig sind, können sie Arbeiten wie die jüngeren Inhaftierten ausüben. Für diejenigen, die nicht arbeiten, gebe es während der regulären Arbeitszeiten Freizeit- und Sportmaßnahmen.

© dpa
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