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Ministerium: Wert gestohlener Juwelen fast halbiert

Drei Jahre waren die aus dem Grünen Gewölbe gestohlenen Juwelen wie vom Erdboden verschwunden. Im Zuge des Prozesses in dem Fall kehrten viele davon zurück – als Unterpfand für Strafnachlass.
Grünes Gewölbe Dresden
Die aus dem Grünen Gewölbe gestohlenen Juwelen sind nur noch gut die Hälfte wert. © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Die aus dem Grünen Gewölbe Dresden gestohlenen und später nicht unversehrt wiedergewonnenen Juwelen sind nur noch gut die Hälfte wert. Vor dem spektakulären Einbruch 2019 wurden sie auf rund 128,6 Millionen Euro geschätzt, wie aus der Antwort des Kulturministeriums auf eine Anfrage von Rico Gebhardt, Fraktionschef der Linken im Landtag, zur Schadensbilanz hervorgeht. Danach liegt ihr Wert nach aktueller Schätzung nur noch bei knapp 76,1 Millionen Euro. Die Restaurierungskosten für den Schmuck, auf den die Staatlichen Kunstsammlungen wegen des noch laufenden Strafverfahrens in dem Fall nur eingeschränkt zugreifen könnten, wurden mit knapp 127 000 Euro beziffert. 

Der Wert der bisher verschwundenen Epaulette (Schulterbesatz) mit dem «Sächsischen Weißen», einem knapp 50-Karäter aus der Brillantgarnitur, und der Großen Brustschleife wird mit zusammen rund 37,9 Millionen Euro ausgewiesen. 

Der Kunstdiebstahl aus dem sächsischen Schatzkammermuseum am 25. November 2019 im Dresdner Residenzschloss sorgte international für Schlagzeilen. Die Täter hatten 21 Schmuckstücke mit Diamanten und Brillanten im Wert von mehr als 100 Millionen Euro erbeutet und hohen Sachschaden verursacht. Mitte Mai 2023 waren fünf junge Männer aus dem bekannten Berliner Remmo-Clan vom Landgericht Dresden als Täter verurteilt worden, in vier Fällen läuft die Revision noch. Im Zuge der Sondierung für eine mögliche Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht war Ende 2022 ein Großteil der Beute zurückgegeben worden, mehrere Stücke darunter schwerbeschädigt – einige der wertvollsten Kunstwerke fehlen weiterhin.

Redaktionshinweis: In einer früheren Version der Meldung fand die Verurteilung der Täter 2003 statt. Richtig ist Mitte Mai 2023 (8.2., 15.55 Uhr).

© dpa
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