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Haftstrafen für Hauptangeklagte im Müllskandal

Vor 16 Jahren flog der Müllskandal im Jerichower Land auf - die Hauptangeklagten müssen jahrelang in Haft. Das Landgericht Stendal hat nun Gesamtstrafen gebildet.
Gefängnis
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. © Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Die juristische Aufarbeitung des Müllskandals im Jerichower Land um die Tongruben Möckern und Vehlitz ist auf der Zielgeraden angekommen. Das Landgericht Stendal hat die beiden Hauptangeklagten zu Gesamtstrafen verurteilt, wie ein Gerichtssprecher der dpa am Donnerstag auf Anfrage bestätigte. Gegen einen der ehemaligen Geschäftsführer wurde am Montag eine Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verhängt, gegen den anderen Mann eine Haftstrafe von vier Jahren. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Im Frühjahr 2008 war herausgekommen, dass im Jerichower Land Hunderttausende Tonnen Haushaltsmüll illegal in Tongruben verfüllt worden sind. Die ehemalige Betreiberfirma ging insolvent, für die Sanierungskosten kommt größtenteils das Land und damit der Steuerzahler auf. Einen Teil hat sich das Land allerdings von privaten Beteiligten zurückgeholt. Für die Gefahrenabwehrmaßnahmen in den ehemaligen Tongruben Möckern und Vehlitz wurden bis Ende 2022 mehr als 34 Millionen Euro ausgegeben.

280 Umzugskartons mit Akten

Laut dem Sprecher des Landgerichts Stendal waren die Verfahren zur Aufarbeitung des Müllskandals die umfangreichsten der vergangenen zehn Jahre. Insgesamt 280 Umzugskartons mit Akten hätten im Gebäude einen ganzen Raum ausgefüllt, sagte er.

Die beiden verurteilten Männer waren Geschäftsführer der damaligen Betreiberfirma. Rund 900 000 Tonnen Abfall ließ das Unternehmen zwischen September 2005 und März 2008 allein in der Grube Vehlitz verschwinden. Das Landgericht Stendal sah es ebenfalls als erwiesen an, dass die beiden identischen Hauptangeklagten zwischen Juni 2005 und Mai 2006 Tausende Tonnen Abfall illegal in den ehemaligen Tagebau Möckern einlagern ließen.

Strafzumessung wurde angepasst

Der Bundesgerichtshof hatte die Verurteilung der Angeklagten im Möckern-Verfahren im Dezember 2022 im Wesentlichen bestätigt, wegen eines Rechtsfehlers bei der Strafzumessung musste das Landgericht Stendal jedoch noch einmal neu entscheiden. Das ist nun erfolgt, die Haftstrafen wurden angepasst. In Kombination mit weiteren Verurteilungen, unter anderem wegen Korruption und Steuervergehen, wurden Gesamtfreiheitsstrafen gebildet. Ein Teil der verhängten Strafen gilt wegen Verzögerungen bereits als vollstreckt.

Einer der ehemaligen Geschäftsführer soll im Rahmen des Wertersatzes außerdem 165 000 Euro zahlen. Die beiden Männer würden ihre Haftstrafe aktuell absitzen, sie seien im offenen Vollzug, sagte der Sprecher des Landgerichts Stendal.

Auch politisch hatte der Müllskandal für Schlagzeilen gesorgt. Der ehemalige Landrat des Jerichower Landes, Lothar Finzelberg, war wegen Bestechlichkeit zu fast drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg sah es als erwiesen an, dass der frühere Kommunalpolitiker von den Unternehmern Gefälligkeiten annahm und dafür im Gegenzug die illegalen Müllablagerungen ermöglichte und deckte. Die Vorfälle waren auch in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtags aufgearbeitet worden.

© dpa
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