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Streit um Windräder: Regierung prüft Verfassungsklage

Der Bau von Windkraftanlagen im Wald sorgt für heftige Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Opposition. Der Streit könnte erneut bei Verfassungsrichtern landen.
Windräder
Mit Signallampen beleuchtete Windräder drehen sich nach Sonnenuntergang. © Jens Büttner/dpa/Archivbild

Thüringens Landesregierung prüft nach Angaben von Infrastrukturministerin Susanna Karawanskij (Linke) eine Verfassungsklage gegen Einschränkungen beim Bau von Windrädern im Wald. Voraussichtlich im März werde sich das Kabinett damit befassen. Zunächst solle ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags abgewartet werden, sagte Karawanskij am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Erfurt.

Hintergrund sind Landtagsbeschlüsse, die den Bau von Windkraftanlagen in Thüringens Wäldern erschweren sollen oder einen kompletten Verzicht verlangen. Diese Entscheidungen bezeichnete die Ministerin als falsch, sie seien eine Bremse beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Unterstützung bekam sie von den Koalitionsfraktionen Grüne und Linke. Kritik kam von der Opposition.

100 000 Hektar Wald geschädigt

Thüringen brauche, um den Windkraftausbau voranzubringen, auch Windräder auf Brachflächen im Wald, die durch Trockenheit oder Borkenkäferbefall entstanden seien, so die Ministerin. Sonst würden sich die Windräder vor allem in Mittel- und Nordthüringen drehen - ein regionaler Ausgleich könne nicht hergestellt werden. Immerhin sei ein Drittel der Landesfläche Wald, 100 000 Hektar vor allem an Fichtenbeständen seien geschädigt.

Karawanskij stellte Einzelfallentscheidungen bei Waldstandorten in Aussicht. Bisher würden sich die Projekte dort bei den Genehmigungsbehörden nicht gerade stapeln - bisher gebe es kaum ein Windrad in einem Waldgebiet. «Mir ist in der Tat kein Projekt bekannt», sagte die Ministerin.

2,2 Prozent der Landesfläche für Windräder

Sie sieht die regionalen Planungsgemeinschaften gefordert, Standorte auszuweisen. Laut Bundesgesetz müsse Thüringen bis Ende 2032 insgesamt 2,2 Prozent seiner Landesfläche für Windenergieanlagen ausweisen. «Das ist nicht zu erreichen ohne Nutzung von Kalamitätsflächen.» Das sind Flächen mit massenweise erkrankten Pflanzen. Dafür würde an anderer Stelle aufgeforstet - schließlich laufe bereits seit einigen Jahren ein Wiederaufforstungsprogramm. Auch die Landesforstanstalt könnte durch Windenergie Einnahmen erhalten, die für mehr Tempo bei der Walderneuerung genutzt werden könnten.

Das Waldgesetz war im Dezember 2023 von der FDP zusammen mit den Oppositionsfraktionen CDU und AfD geändert worden, um den Bau von Windrädern zu erschweren. Diese Regelung ist rechtlich umstritten. Ein generelles Verbot von Windrädern in den Thüringer Wäldern, das bis 2022 galt, war vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als verfassungswidrig gekippt worden. Es wird weiterhin allerdings von der CDU-Fraktion gefordert.

2023 nur sechs neue Windräder in Thüringen

Der FDP-Abgeordnete Dirk Bergner und der CDU-Abgeordnete Thomas Gottweiss warfen Karawanskij fehlenden Respekt vor dem Landtag als Gesetzgeber vor. Das auf Vorschlag der FDP geänderte Waldgesetz bedeutet kein Pauschalverbot von Windenergieanlagen im Wald, erklärte Bergner. Es gehe um «eine saubere Abwägung, die der Bedeutung von Wald und Naturschutz fundiert Rechnung trägt». Gottweiss erklärte, der Landtag habe auf Initiative der CDU-Fraktion beschlossen, der Landesforstanstalt den Bau von Windrädern im Staatswald zu untersagen und sich im Bund für eine Öffnungsklausel einzusetzen, die länderspezifische Regelungen zum Ausschluss von Windkraftanlagen im Wald ermöglicht. Das lehnte Karawanskij ab. Die AfD-Abgeordnete Nadine Hoffmann warf der Regierung ein «Agieren gegen den Umweltschutz» vor.

Während im vergangenen Jahr die Installation von Solaranlagen boomte, war die Entwicklung bei der Windenergie verhalten. Nach Angaben der Thüringer Energie- und Greentech-Agentur kamen nur sechs Windräder 2023 dazu. Das soll sich ändern. 37 neue Windkraftanlagen seien genehmigt, hieß es.

© dpa
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