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Knappe Mehrheit für CDU-Gesetzentwurf zu Windrädern

Droht Wildwuchs bei Windrädern und wie ist er zu verhindern? Darüber gehen die Meinungen auseinander. Zumindest hat ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion dazu jetzt die erste Hürde genommen.
Windpark Netzelsrode
Windkraftanlagen stehen im Windpark Netzelsrode. © Matthias Bein/dpa

Die oppositionelle CDU-Landtagsfraktion hat mit einem Gesetzentwurf, mit dem sie Wildwuchs beim Aufstellen von Windrädern verhindern will, einen ersten Erfolg erzielt. Der Infrastrukturausschuss des Landtags stimmte ihm am Donnerstag mit knapper Mehrheit von sieben zu sechs Stimmen zu, teilten die Fraktionen von CDU und Grünen auf Anfrage mit. Damit ist der Weg frei, dass der Gesetzentwurf Ende April in der Plenarsitzung des Landtags abschließend beraten und möglicherweise auch beschlossen wird. Die rot-rot-grüne Regierungskoalition hat im Landtag keine eigene Mehrheit - ihr fehlen vier Stimmen. Die Grünen und die Linke verlangten Nachbesserungen.

Der Energiepolitiker der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss, hatte den Handlungsbedarf damit begründet, dass in Mittelthüringen nach einer Gerichtsentscheidung kein wirksamer Windenergieplan bestehe. Mit dem CDU-Gesetzentwurf solle eine Steuerung des Windenergieausbaus erreicht werden. Damit sei eine befristete raumordnerische Untersagung von Windkraftanlagen möglich - Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen außerhalb von Vorranggebieten könnten damit zeitlich pausieren.

Die grünen-Abgeordnete Laura Wahl erklärte, ihre Fraktion sei auch für einen gesteuerten Ausbau der Windenergie und damit das Ziel des Gesetzentwurfs. Sachverständige hätten bei einer Anhörung aber verfassungsrechtliche Fragen zur Zuständigkeit des Landtags aufgeworfen. Der Bundesverband für Windenergie sowie die Thüringer Energieagentur - und ein Netzwerk hätten für Änderungen im Gesetzentwurf plädiert - «wenn der Windkraftausbau nicht blockiert werden soll».

Die Grünen-Fraktion werde den Gesetzentwurf mittragen - «allerdings nur mit Änderungen, welche sicherstellen, dass die dringend notwendige und bundesrechtlich vorgegebene Beschleunigung des Ausbaus nicht verzögert wird», erklärte die Energiepolitikerin der Grünen. Die Untersagung von Projekten dürfe sich nur auf Flächen außerhalb der vorgesehenen Windvorranggebiete beziehen. Zudem müsste es Ausnahmen für kommunale Bauleitplanungen und Repowering geben - also den Ersatz alter Anlagen durch leistungsfähigere. Ähnlich äußerte sich Markus Gleichmann von der Linke-Fraktion.

Nach Angaben des Infrastrukturministeriums liegen in der Region derzeit zehn Anträge vor, bei denen es um insgesamt 56 Windkraftanlagen in den Kreisen Sömmerda, Weimarer Land, Gotha sowie der Stadt Erfurt gehe. Außerhalb eigentlich geplanter Vorranggebiete für Windkraftanlagen seien 18 Windräder beantragt. Rein rechtlich gebe es derzeit keine Möglichkeit, Projekte zu untersagen, so das Ministerium. Hintergrund ist, dass der Teilplan Windenergie in der Planungsregion Mittelthüringen durch das Oberverwaltungsgericht in Weimar für unwirksam erklärt wurde.

© dpa
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