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Antisemitismus-Klausel für Kulturförderung spaltet

Die Kulturverwaltung hat angekündigt, Empfänger von öffentlichen Fördergeldern mittels einer Klausel unter anderem zum Bekenntnis gegen Antisemitismus zu verpflichten. Nicht allen gefällt diese Idee.
Josef Schuster
Josef Schuster ist Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland. © Peter Kneffel/dpa

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat die in Berlin geplante Antisemitismus-Klausel für Kulturförderung begrüßt. «Die Klausel der Senatsverwaltung für Kultur Berlin zur Antidiskriminierung bei Fördergeldern setzt neue Maßstäbe und reagiert damit auch auf die Erfahrungen der letzten Jahre», sagte der Präsident des Zentralrats, Josef Schuster, in einer Mitteilung.

«Gerade antisemitische Darstellungen in der Kunst wurden viel zu wenig erkannt, benannt und kritisiert», so Schuster. Wirkliche Konsequenzen seien meist ausgeblieben. «Berlin wird durch die Antidiskriminierungsklausel seinem Vorbildcharakter als wichtigster deutscher Kunst- und Kulturstandort gerecht.» Mit öffentlichen Geldern dürften keine Darstellungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit oder Ausgrenzung gefördert werden.

Kulturverbände: Antisemitismus-Klausel kontraproduktiv

Die von Kultursenator Joe Chialo (CDU) angekündigte Antisemitismus-Klausel war von Kulturverbänden kritisiert worden. Sie könne sich bei Fördermitteln aus Sicht von im Rat der Künste zusammengeschlossenen Kulturverbänden kontraproduktiv im Kampf gegen Diskriminierung auswirken.

«Wir begrüßen Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus sowie Maßnahmen gegen jede Form von Diskriminierung und Rassismus», schrieben Koalition der Freien Szene, Berufsverband Bildender Künstler*innen Berlin, der Landesverband freie darstellende Künste, die Initiative Neue Musik und das Festiwelt-Netzwerk Berliner Filmfestivals in einem Appell.

Nach ersten juristischen Einschätzungen verfehle die aktuelle Form der Antidiskriminierungsklausel aber die angestrebten Ziele. «Sie kollidiert mit dem Grundgesetz und bringt eine mannigfaltige Rechtsunsicherheit, zweifelhafte Praktikabilität und die Gefahr der Diskriminierung mit sich.» Mit der Klausel werde «ein gefährlicher Präzedenzfall der Gesinnungsprüfung von Einzelpersonen geschaffen, die womöglich eine auf Dauer angelegte Überprüfungspflicht nach sich zieht», so die Verbände.

Kritisiert wird der geplante Bezug auf eine Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), die «nie für eine rechtsverbindliche Verwendung in der Behördenpraxis bestimmt» gewesen sei.

Aus der Eingrenzung auf die Definition ergeben sich aus Sicht der Verbände «ungewollte Effekte», darunter die Gefährdung demokratischer Grundwerte wie Meinungs- und Kunstfreiheit, Rechtsunsicherheit und unzulängliche Umsetzbarkeit sowie ein Bedeutungsverlust des Kreativstandorts Berlin. «Doch Demokratie, Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und der Kampf gegen Diskriminierung, Antisemitismus und Hass gegenüber Minderheiten gehören zusammen», hieß es.

© dpa
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