Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Partner krank: Kann ich zur Kinderbetreuung daheim bleiben?

Wer sich nicht gut fühlt, kann sich krankmelden. Ist das Kind krank, gibt es ebenso Regelungen. Doch was machen Beschäftigte, wenn der Partner krank wird, der normalerweise das Kind betreut?
Partner krank: Kann ich zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben?
Kleine Kinder brauchen Betreuung: Wenn wirklich niemand anderes einspringen kann, müssen berufstätige Eltern unter Umständen einen Tag zu Hause bleiben. © Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Wenn keine Großeltern in der Nähe sind und es auch anderweitig an Unterstützung fehlt, haben die Eltern kleiner Kinder Dauerdienst. Was aber, wenn etwa der Elternteil mit Grippe flachliegt, der sich normalerweise um das Kind kümmert? Darf der andere Elternteil, der berufstätig ist, zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben?

Prinzipiell ist das möglich. Dafür gibt es allerdings bestimmte Bedingungen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dann der Arbeit fernbleiben, «wenn es eine unvorhersehbare Situation ist, die Betreuung nicht anderweitig gesichert werden kann und es voraussichtlich nur ein kurzer Zeitraum sein wird», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Betreuungspflicht geht Arbeitsleistung vor

Die Betreuungspflicht für Kinder unter zwölf Jahren geht in einem solchen Fall der Pflicht zur Arbeitsleistung vor. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen weder eine Abmahnung noch eine Kündigung befürchten, wenn sie zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben.

Eltern müssen aber zunächst immer klären, ob sich die Situation auch anders lösen lässt: Können vielleicht kurzzeitig Nachbarn einspringen oder ist Arbeit im Homeoffice möglich? Grundsätzlich ist es ratsam, schnellstmöglich das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und gemeinsam Absprachen zu treffen.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
König Charles und Königin Camilla
People news
König Charles III. kehrt in die Öffentlichkeit zurück
Harvey Weinstein
People news
Gerichtstermin für Harvey Weinstein kommende Woche
Frankie Valli
Musik news
Stern für Frankie Valli & The Four Seasons
Cyberkriminalität
Internet news & surftipps
Firmenchef-Umfrage: Über 70 Prozent fürchten Cyberangriff
Eine Person hält ein Smartphone in der Hand
Das beste netz deutschlands
Smartphones: Warum Cloud-Speicher eine echte Option sind
Ladekabel
Internet news & surftipps
Bundesrat macht Weg für einheitliche Ladekabel frei
Harry Kane
1. bundesliga
Kane und der Lewandowski-Rekord - Tuchel will helfen
Blick auf ein Mini-Panel an einem Haus
Wohnen
So kommen Mieter und Eigentümer zu einem Balkonkraftwerk