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Terrorprozess gegen Ex-Vorsitzenden von Kurden-Organisation

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hat am Montag ein Terrorprozess gegen einen ehemaligen Vorsitzenden des großen kurdischen Verbandes «KON-MED» begonnen. Der Verband gilt laut Anklage als bundesweite Dachorganisation von Strukturen der in Deutschland verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft dem 59-Jährigen, der von 2018 bis 2021 Co-Vorsitzender von «KON-MED» war, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Der Mann hänge «der Ideologie der in Deutschland seit dem 22.11.1993 vereinsrechtlich verbotenen «Arbeiterpartei Kurdistans» (PKK) an», heißt es in der Anklage. Er sei «in der kurdischen Szene fest verwurzelt und unterhält deutschland-, europa- und weltweit engen Kontakt zu PKK-Aktivisten und - auch führenden - PKK-Kadern».

Laut Staatsanwaltschaft war er bis zu seiner Festnahme Ende 2022 «als PKK-Gebietsverantwortlicher für das PKK-Gebiet Nürnberg und zugleich als PKK-Regionsverantwortlicher für die PKK-Region Bayern tätig». Zu seinen Aufgaben gehörte laut Anklagebehörde die Sammlung und Verwaltung von Spendengeldern, die Organisation von Veranstaltungen und «Propaganda für die PKK».

Das Gericht hat bis in den März hinein 16 Verhandlungstage angesetzt.

© dpa
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