Mit Stand vom 5. April seien bisher etwa 1500 Verfahren einer Prüfung unterzogen worden, hieß es von der Schleswig-Holsteinischen Generalstaatsanwaltschaft. In wie vielen Fällen Strafen erlassen oder ermäßigt werden müssen oder eine neue Strafe festzusetzen sei, lasse sich bisher nicht beziffern.
Cannabis: 10 bis 20 Prozent der Strafverfahren betroffen
Erste Auswertungen von Strafverfahren haben nach Angaben des Schleswig-Holsteinischen Innenministeriums gezeigt, dass etwa 10 bis 20 Prozent der Verfahren von der Amnestieregelung des Cannabis-Gesetzes betroffen sind. Die in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft liegende Überprüfung der Urteile gegen erwachsene Täterinnen und Täter dauere noch an, teilte das Ministerium mit.
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