Die zuständigen Behörden im Land erreichen derzeit Dutzende Anträge auf Umtausch. Die Tendenz ist demnach bis in den Januar hinein erfahrungsgemäß noch steigend, heißt es übereinstimmend aus den Kreishäusern und Rathäusern m Land.
Alle Menschen, die zwischen 1953 bis 1958 geboren wurden, mussten bis 19. Januar 2022 ihren Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein tauschen. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 hatten eine Frist bis 19. Januar dieses Jahr. Bis zum 19. Januar 2024 werden die Jahrgänge 1965 bis 1970 zum Tausch verpflichtet.
Ob der Antrag persönlich, postalisch oder sogar digital abgegeben werden muss beziehungsweise kann, ist von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Bis die Antragssteller ihren neuen Führerschein in den Händen halten können, vergeht allerdings eine Zeit. Die Bearbeitungsfristen für einen Umtausch liegen bei mehreren Wochen. Der Kreis Segeberg beispielsweise weist aber darauf hin, dass die Bearbeitungszeit - wenn der Umtauschantrag rechtzeitig gestellt wird - nur eine nachgeordnete Rolle spielt: Der alte Führerschein behalte bis zum Austausch gegen den neuen seine Gültigkeit.