Der Umtausch der Führerscheine ist in den betroffenen Kommunen zur Zeit nicht möglich, weil das Computersystem der Behörden lahmgelegt ist. Betroffen sind der Hochsauerlandkreis, der Märkische Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis sowie die Kreise Olpe, Soest und Siegen-Wittgenstein.
Das Ministerium rät betroffenen Autofahrern, eine Kopie der Verfügung mitzuführen, mit der die Frist verlängert wird, sobald diese online verfügbar ist.
Die alten rosa Führerscheine von Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind, werden in allen anderen Kommunen am 19. Januar 2024 ungültig. Inhaber der alten Führerscheine müssen den neuen EU-Führerschein beantragen.
Wer 1971 oder später geboren wurde und einen Führerschein hat, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, hat noch bis 19. Januar 2025 Zeit. Die Bearbeitung kann acht Wochen in Anspruch nehmen.