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Gerichtstermin fix: Wiese will Stadionverbot abwenden

Ex-Torwart Tim Wiese wehrt sich vor Gericht gegen das von seinem früheren Club Werder Bremen gegen ihn verhängte Stadionverbot. Nun gibt es einen Termin für die Verhandlung.
Ex-Werder-Torhüter Tim Wiese
Torhüter Tim Wiese (hinten) vom Team Werder Bremen pariert einen Schuss von Nelson Valdez vom Team Claudios Amigos. © Sina Schuldt/dpa/Archivbild

Der frühere Fußball-Nationaltorhüter Tim Wiese will vor Gericht das von seinem Ex-Club Werder Bremen gegen ihn verhängte Stadionverbot abwenden. Sowohl der Fußball-Bundesligist als auch Wieses Rechtsanwalt Heiko Klatt bestätigten am Donnerstagabend der Deutschen Presse-Agentur den Termin der Verhandlung am 20. November am Bremer Landgericht. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung darüber berichtet.

«Wir hatten versucht, das Ganze außergerichtlich zu lösen, weil wir das Verbot für rechtswidrig halten. Sie haben uns die Hintergründe nicht konkret erklärt. Da bleibt dann nur der Weg zum Gericht», teilte Rechtsanwalt Klatt auf dpa-Anfrage mit. Der Verein erklärte ebenfalls auf Anfrage, sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern zu wollen. Werder hatte gegen seinen ehemaligen Torwart, der für Bremen 266 Pflichtspiele absolvierte, ein Stadionverbot verhängt. Hintergrund soll ein Vorfall beim Heimspiel gegen Bayer Leverkusen im März gewesen sein. Rechtsanwalt Klatt hatte die vor einiger Zeit eingereichte Klage mit der aus der Sicht von Wiese mangelnden Aufklärung des Vorfalls durch die Bremer erklärt. «Werder hat die von Tim Wiese benannten Zeugen nicht einmal kontaktiert, geschweige denn zu dem Vorwurf befragt. Das Stadionverbot basiert daher auf Willkür und nicht auf der Grundlage einer hinreichenden Sachverhaltsaufklärung», teilte Klatt damals mit.

Bremens Profifußball-Leiter Clemens Fritz (42) wehrte sich daraufhin gegen die Vorwürfe, dass die Hanseaten die Thematik nicht ernst genommen oder es Probleme bei den Abläufen gegeben hätte. «Wir gehen da wirklich mit bestem Wissen und Gewissen ran», fügte er damals hinzu. Mehr wollte er wegen des laufenden Verfahrens nicht dazu sagen.

© dpa
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