Gegen seine Kündigung hatte der Pastor geklagt. Das Landesarbeitsgericht in Hannover entschied demnach in einem Berufungsverfahren zugunsten des Klägers. Eine Revision ist nach Angaben der Kirche nicht zugelassen worden.
Ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts teilte am Mittwoch mit, das Gericht sehe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung des Klägers. «Einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung auf der bisherigen Pfarrstelle hat es verneint», sagte der Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Das Landeskirchenamt hatte dem Pastor im März 2023 fristlos gekündigt. Dieser soll laut Kirche in den 1990er Jahren übergriffig gegenüber minderjährigen Jugendlichen geworden sein. Damals war er im Landkreis Osnabrück tätig.
Das Landeskirchenamt hat Hinweise an die Staatsanwaltschaft übergeben. Diese habe keine Ermittlungen eingeleitet, da eine mögliche Tat verjährt sei, heißt es von der Kirche. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.