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Anklagen wegen Mitgliedschaft Terror-Vereinigung

Eine Frau reist nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft mit Mann und ihren kleinen Söhnen nach Syrien, um eine Terrormiliz zu unterstützen. Der Mann stirbt vermutlich im Kampf, die Kinder sind verschwunden.
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Ein Schild in der Generalstaatsanwaltschaft der Zentralstelle für Terrorismusverfolgung in Nordrhein-Westfalen. © Rolf Vennenbernd/dpa

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat gegen eine 36-jährige Frau aus dem Kreis Lippe und gegen einen 46-jährigen Mann aus der Städteregion Aachen Anklage wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung erhoben. Die Frau, die über die deutsche und die russische Staatsangehörigkeit verfügt, sei hinreichend verdächtig, sich nach Ausreise mit ihrem Ehemann und den damals vier- und achtjährigen Söhnen aus Deutschland im Juni 2015 der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen zu haben.

Wie die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen am Montag mitteilte, soll die Frau nach dem mutmaßlichen Tod ihres Manns bei einem Kampfeinsatz mit ihren Kindern nach Mossul im Irak gezogen und bei einer kriegerischen Auseinandersetzung verletzt worden sein. Im Krankenhaus sollen ihre Kinder bei einem Bombenangriff verschüttet worden sein. Der Aufenthalt der Kinder ist laut Staatsanwaltschaft unbekannt. Ihre Mutter sei Mitte 2017 im Irak verhaftet und im Februar 2019 nach Deutschland gebracht worden.

In zweiten Anklagefall handelt es sich um einen Mann mit deutscher und mit marokkanischer Staatsangehörigkeit. Er sei hinreichend verdächtig, nach Syrien gereist zu sein und sich im Zeitraum von August 2012 bis Januar 2014 in drei Fällen als Mitglied der islamistisch-salafistischen Miliz Ahrar al-Sham an Kampfhandlungen beteiligt zu haben. Hierbei soll er unter anderem mit einem Sturmgewehr und einer Maschinenpistole bewaffnet gewesen sein, wie die Behörde berichteten.

Beide Angeklagte befinden sich auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Im Falle einer Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung droht ihnen eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr bis zu bis zehn Jahren. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

© dpa
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