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Minister: Nach Karlsruher Urteil kein Änderungsbedarf in NRW

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Umschichtung von Bundesmitteln sieht NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) keinen Änderungsbedarf bei den Landesfinanzen in Nordrhein-Westfalen. «Das Urteil hat nach unserer ersten Einschätzung weder unmittelbar Auswirkungen auf die Haushaltspraxis des Landes Nordrhein-Westfalen noch auf das Sondervermögen Krisenbewältigung Ukraine», sagte Optendrenk am Mittwoch. In zentralen Punkten des Urteils sieht er klare Unterschiede zwischen der Situation im Bund und der in NRW.
Robert Habeck (l-r), Olaf Scholz und Christian Lindner
Robert Habeck (l-r), Olaf Scholz und Christian Lindner geben nach dem Urteil ein Pressestatement. © Kay Nietfeld/dpa

Optendrenk betonte, in NRW sei der Zusammenhang zwischen Notsituation und Verwendung des Sondervermögens vom Parlament festgestellt worden und die Mittel dürften auch nur für diesen Zweck eingesetzt werden. Das Sondervermögen «Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine» von bis zu fünf Milliarden Euro stehe ausschließlich im Jahr 2023 zur Verfügung. Außerdem seien der Landeshaushalt 2023 und das Sondervermögen bereits Ende 2022 vom Parlament verabschiedet worden. Damit gebe es weitere Unterschiede.

Von dem bis zu fünf Milliarden Euro großen Sondervermögen NRW können laut dem NRW-Finanzministerium nach dem bisherigen Stand rund drei Milliarden Euro genutzt werden. Ein großer Teil dessen sei auch schon abgeflossen. Das NRW-Finanzministerium nannte unter anderem 593 Millionen Euro Landesmittel zur Unterbringung von Geflüchteten, nachdem bereits 390 Millionen Euro geflossen seien. Dabei gehe es jeweils um eine Beteiligung an den Kosten der Kommunen. Als weiteres Beispiel verwies das Finanzministerium auf 200 Millionen Euro, mit denen sich das Land an den Kostensteigerungen im Nahverkehr beteiligt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor eine Umschichtung von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt von 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Der Bund darf zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder damit nicht für den Klimaschutz nutzen.

Auch der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen wird sich mit Fragen zur Haushaltspraxis beschäftigen. Bei dem Gericht liegt eine Klage gegen das Vorgehen der schwarz-grünen Koalition in NRW vor, die von SPD- und FDP-Opposition eingereicht wurde. Sie richtet sich laut früheren Gerichtsangaben gegen Kreditaufnahmen im Herbst vergangenen Jahres im Zusammenhang mit der Corona-Krise und gegen die Einrichtung des Sondervermögens wegen des Ukraine-Krieges. Aus Sicht der Antragsteller würden das Budgetrecht des Landtages und teils die im Grundgesetz verankerte «Schuldenbremse» verletzt.

Dem NRW-Finanzministerium liegt noch kein Termin für eine mündliche Verhandlung zu dieser Klage beim Verfassungsgerichtshof vor, wie ein Ministeriumssprecher erklärte. Die Landtagsopposition hatte bereits 2022 kritisiert, dass fünf Milliarden Euro neue Schulden - deklariert als Sondervermögen - verfassungswidrig sein könnten. Ende Dezember wurde der Landeshaushalt 2023 mit den Stimmen der schwarz-grünen Koalition dennoch verabschiedet samt dem sogenannten Sondervermögen.

© dpa
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