Im Düsseldorfer Landtag soll es ab dem 1. Januar eine Notbetreuung für Kinder an Plenartagen geben. Allerdings wird die Einrichtung zunächst nur für den Nachwuchs von Mitarbeitern öffnen, nicht für die Kinder von Abgeordneten. Das bestätigte ein Sprecher des Landtags auf Anfrage. Grund sei eine noch ausstehende Änderung des Abgeordnetengesetzes.
Hintergrund: Die Fraktionen im Landtag hatten sich im Dezember noch nicht wie geplant über alle Neuerungen im Abgeordnetengesetz einigen können. Daher tritt zum Beispiel auch das Ordnungsgeld für pöbelnde Politiker im Januar noch nicht in Kraft. Zu dem Paket gehört auch die rechtliche Grundlage für die neue Notbetreuung, die an Plenartagen geöffnet sein wird.
Sollte das neue Abgeordnetengesetz im Januar verabschiedet werden, könnten die Kinder der Politiker im Februar in die Betreuung. Für Mitarbeiter im Landtag braucht es keine gesetzliche Regelung, so dass deren Töchter und Söhne bereits ab dem Jahreswechsel in die Plenartags-Kita dürfen. Sie soll Platz bis für bis zu zehn Kinder bieten.