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Freispruch im Prozess um Tod eines 17-Jährigen

Nach einer nächtlichen Grillparty in der Pfalz stirbt ein Jugendlicher. Das Gericht muss entscheiden: Totschlag - oder Notwehr?
Urteil in Landau erwartet
Ein Schild mit dem rheinland-pfälzischen Landeswappen und der Aufschrift "Landgericht" hängt in Landau (Rheinland-Pfalz) am Gebäude des Land- und Amtsgerichts. © Uwe Anspach/dpa

Im Prozess um den Tod eines 17-Jährigen, der nach einer Grillparty bei Weingarten (Kreis Germersheim) erstochen wurde, ist der Angeklagte vom Landgericht Landau freigesprochen worden. Das Gericht habe es als erwiesen gesehen, dass der heute 21-Jährige in einem sogenannten entschuldigten Notwehrexzess gehandelt habe, teilte ein Justizsprecher am Freitag in der pfälzischen Stadt mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Totschlag vorgeworfen und fünf Jahre Gefängnis gefordert - der 21-Jährige habe das Opfer auf einem Feldweg mit einem Messerstich in die Brust in der Nacht auf den 1. Juli 2023 im Affekt getötet. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

© dpa
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