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Halles suspendierter Oberbürgermeister Wiegand verurteilt

Wiegand muss sich seit Monaten wegen einer Vielzahl von Vorwürfen verantworten. Jetzt hat ihn das Landgericht Halle schuldig gesprochen.
Halles suspendierter Oberbürgermeister vor Gericht
Bernd Wiegand (parteilos), derzeit suspendierter Oberbürgermeister von Halle/Saale, kommt zur Verhandlung. © Hendrik Schmidt/dpa

Halles suspendierter Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) ist wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Halle entschied am Donnerstag, dass Wiegand 16 800 Euro zahlen muss und die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wiegand sagte nach der Urteilsverkündung, er werde in Revision gehen. Er hält sich für unschuldig. Laut Gericht hat sich der Vorwurf der Falschaussage teilweise bestätigt, aber nicht in allen Punkten der Anklage. Das Gericht hielt Wiegand zugute, dass er bislang nicht vorbestraft ist.

Einer Gerichtssprecherin zufolge wäre Wiegand bei einer Verurteilung unabhängig vom Strafmaß vorbestraft. Jede Strafe werde im Bundeszentralregister eingetragen. Ins Führungszeugnis eingetragen würden ihres Wissens nach Strafen ab 90 Tagessätzen. Wiegand wurde zu 120 Tagessätzen je 140 Euro verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft warf Wiegand vor, im Oktober 2020 in einem Zivilprozess falsch ausgesagt zu haben. Es ging aus ihrer Sicht um weniger als ein halbes Dutzend falsche Aussagen. In Wiegands Aussage war es damals um Personalfragen im Zusammenhang mit einem kommunalen Unternehmen gegangen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer für den Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 22 500 Euro gefordert. Wiegands Anwälte wiesen alle Vorwürfe zurück und plädierten auf Freispruch. Einen Vergleich zu Prozessbeginn hatten beide Seiten abgelehnt.

Seit Anfang 2021 wird gegen den derzeit suspendierten Oberbürgermeister ein Disziplinarverfahren geführt. Seitdem darf der parteilose Politiker seine Dienstgeschäfte nicht mehr ausüben und muss sich stattdessen wegen einer Vielzahl an Vorwürfen verantworten. Sein gesetzlicher Vertreter ist Egbert Geier, Bürgermeister und Beigeordneter für Finanzen und Personal in Halle. Der Abschluss des Disziplinarverfahrens gegen Wiegand ist laut Landesverwaltungsamt grundsätzlich erst dann möglich, wenn die strafrechtlichen Verfahren abgeschlossen sind. Der 1957 in Braunschweig geborene Politiker ist seit 2012 Oberbürgermeister der Stadt im Süden Sachsen-Anhalts.

Redaktionshinweis: In einer vorherigen Version der Meldung hieß es, dass Wiegand damit nicht vorbestraft sei. Richtig muss es heißen, dass das Gericht Wiegand zugute hielt, dass er bislang nicht vorbestraft sei. (Stand: 18.04.2024, 16.41 Uhr)

© dpa
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