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Halles suspendierter OB legt Revision gegen Urteil ein

Nach seiner Verurteilung wegen uneidlicher Falschaussage hat Halles suspendierter Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) Revision eingelegt. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Halle am Mittwoch mitteilte, hat der Angeklagte nun einen Monat Zeit, die Revision schriftlich zu begründen. Anschließend sollen die Akten über die Staatsanwaltschaft an den Bundesgerichtshof weitergeleitet werden, der sie wiederum an den Generalbundesanwalt schicken soll. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.
Halles suspendierter Oberbürgermeister Bernd Wiegand
Bernd Wiegand (parteilos), derzeit suspendierter Oberbürgermeister von Halle/Saale, kommt zur Verhandlung am Landgericht in Halle/Saale. © Hendrik Schmidt/dpa

Vergangene Woche hatte das Landgericht Halle Wiegand zu einer Geldstrafe in Höhe von 16.800 Euro verurteilt. Auch die Kosten des Verfahrens soll er tragen. Laut Gericht bestätigte sich der Vorwurf der Falschaussage teilweise - aber nicht in allen Punkten der Anklage. Das Gericht hielt Wiegand zugute, dass er bislang nicht vorbestraft ist.

Die Staatsanwaltschaft warf Wiegand vor, im Oktober 2020 in einem Zivilprozess falsch ausgesagt zu haben. Es ging aus ihrer Sicht um weniger als ein halbes Dutzend falsche Aussagen. In Wiegands Aussage war es damals um Personalfragen im Zusammenhang mit einem kommunalen Unternehmen gegangen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer für den Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 22.500 Euro gefordert. Wiegands Anwälte wiesen alle Vorwürfe zurück und plädierten auf Freispruch. Einen Vergleich zu Prozessbeginn hatten beide Seiten abgelehnt.

Seit Anfang 2021 wird gegen den derzeit suspendierten Oberbürgermeister ein Disziplinarverfahren geführt. Seitdem darf der parteilose Politiker seine Dienstgeschäfte nicht mehr ausüben und muss sich stattdessen wegen einer Vielzahl an Vorwürfen verantworten.

© dpa
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