Vergangene Woche hatte das Landgericht Halle Wiegand zu einer Geldstrafe in Höhe von 16.800 Euro verurteilt. Auch die Kosten des Verfahrens soll er tragen. Laut Gericht bestätigte sich der Vorwurf der Falschaussage teilweise - aber nicht in allen Punkten der Anklage. Das Gericht hielt Wiegand zugute, dass er bislang nicht vorbestraft ist.
Die Staatsanwaltschaft warf Wiegand vor, im Oktober 2020 in einem Zivilprozess falsch ausgesagt zu haben. Es ging aus ihrer Sicht um weniger als ein halbes Dutzend falsche Aussagen. In Wiegands Aussage war es damals um Personalfragen im Zusammenhang mit einem kommunalen Unternehmen gegangen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer für den Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 22.500 Euro gefordert. Wiegands Anwälte wiesen alle Vorwürfe zurück und plädierten auf Freispruch. Einen Vergleich zu Prozessbeginn hatten beide Seiten abgelehnt.
Seit Anfang 2021 wird gegen den derzeit suspendierten Oberbürgermeister ein Disziplinarverfahren geführt. Seitdem darf der parteilose Politiker seine Dienstgeschäfte nicht mehr ausüben und muss sich stattdessen wegen einer Vielzahl an Vorwürfen verantworten.