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Mitgliedschaft in ausländischer Terrorvereinigung

Ein 59 Jahre alter Mann ist vor dem Oberlandesgericht (OLG) München zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft wegen Mitgliedschaft in ausländischer Terrorvereinigung verurteilt worden. Der 6. Strafsenat (Staatsschutzsenat) sah es nach Angaben eines Justizsprechers am Freitag als erwiesen an, dass der Angeklagte für die kurdische Guerilla-Organisation PKK tätig war. Der Mann hatte während des Prozesses geschwiegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Oberlandesgericht München
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße. © Sven Hoppe/dpa

Vorsitzender Richter Jochen Bösl ordnete die PKK als terroristische Vereinigung im Ausland ein, da sie nach wie vor Anschläge auf türkischem Staatsgebiet verübe, so der Sprecher. Von Juli 2021 bis zu seiner Festnahme im Dezember 2022 sei der Angeklagte als Verantwortlicher für das Gebiet Nürnberg und zudem für die PKK-Region Bayern tätig gewesen. In dieser Funktion habe er Spendensammlungen organisiert und die Spenden an die Europaführung der PKK weiterleiten lassen. Er sei, so der Richter, die maßgebliche Autorität in der Region gewesen und habe Aktivisten Anweisungen erteilt.

Der Senat stützte seine Feststellungen dem Sprecher zufolge auf Angaben von Zeugen des Landes- und des Bundeskriminalamtes, des Landesamtes für Verfassungsschutz und einer turkologischen Sachverständigen sowie insbesondere auf die Auswertung von Datenträgern und Unterlagen des Angeklagten sowie auf die Ergebnisse der Telefonüberwachung.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Kammer den Umstand, dass der Angeklagte in der Vergangenheit in der Türkei in Haft gefoltert worden war und sein Bruder als PKK-Kämpfer getötet wurde. Der Angeklagte habe sich 1993 über zwei Monate in türkischer Haft befunden, so der Vorsitzende Richter. Nachdem er 1996 in der Türkei wegen Unterstützung der PKK verurteilt worden war, sei er als anerkannter Asylbewerber nach Deutschland gekommen. In Deutschland sei der Angeklagte nicht vorbestraft.

Strafschärfend sei die herausgehobene Stellung als Regional- und Gebietsleiter sowie die hohe Anzahl der Anschläge der PKK in den vergangenen Jahren gewesen.

© dpa
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