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Aufbau der Plätze im Offenen Ganztag ein «Kraftakt»

Noch zwei Jahre, dann greift an Grundschulen der Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag. Viele berufstätige Eltern haben Sorge, keinen Platz für ihre Kinder zu bekommen.
OGS-Plätze
Ein Kind macht Seilhüpfen auf dem Schulhof der Gemeindschaftsgrundschule Sandstraße in Duisburg. © David Young/dpa

Knapp zweieinhalb Jahre vor der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Platz im Offenen Ganztag (OGS) im Primarbereich ist unklar, ob bis dahin genug Plätze zur Verfügung stehen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung sprach von einem «Kraftakt». Dieser sei mit infrastrukturellen, finanziellen und personellen Herausforderungen verbunden, hieß es aus dem Schulministerium. Im NRW-Haushalt für 2024 ist eine Aufstockung um 38.000 OGS-Plätze auf 430.500 vorgesehen. Seit 2010 habe sich damit die Zahl der OGS-Plätze fast verdoppelt.

Der Städte- und Gemeindebund NRW zeigte sich skeptisch. «Mit Blick auf 2026 haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass es für die Städte und Gemeinden selbst unter günstigsten Bedingungen kaum möglich sein wird, den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in vollem Umfang zu erfüllen.» Selbst bei erheblichen Anstrengungen fehlten Tausende Fachkräfte. Dies habe erst kürzlich eine Studie des Deutschen Jugendinstituts und der TU Dortmund für das NRW-Familienministerium unter Beweis gestellt. Die Studie hatte den höchsten Personalstand in der Kinder- und Jugendhilfe attestiert, den NRW je hatte.

Die konkrete OGS-Bedarfsplanung liege bei den Kommunen, hieß es im Ministerium. Die Landesregierung habe bisher stets alle von den kommunalen Trägern beantragten OGS-Plätze bewilligt. «Es ist das Ziel, dass dieser dynamische Platzausbau weitergehen wird.» Der weitere Bedarf hänge auch von der konkreten Entwicklung der Elternbedarfe ab. Die Landesregierung geht dabei davon aus, dass perspektivisch durchschnittlich rund 80 Prozent einen OGS-Platz brauchen werden.

In Nordrhein-Westfalen stehe ein Gesamtvolumen von rund 892 Millionen Euro für Investitionen in den OGS-Ausbau zur Verfügung. «Damit haben die Kommunen jetzt Planungssicherheit.». Das Land habe mit seiner OGS-Förderrichtlinie außerdem keine räumlichen Standards vorgegeben, hieß es weiter.

Der Städte- und Gemeindebund appellierte erneut an Bund und Land, sich für flexiblere Lösungen zu öffnen und zu prüfen, ob ab August 2026 wirklich alle Standards gelten müssten. Wenn etwa bewährte Betreuungsangebote den vorgesehenen Rahmen von 40 Stunden unterschritten, könnten diese zumindest für eine Übergangsfrist als ausreichend anerkannt werden.

Ab 2026 greift in den Grundschulen schrittweise ein bundesweiter Rechtsanspruch auf einen Platz im offenen Ganztag. In einer Umfrage des Bildungsverbands VBE Ende November 2023 hatte fast die Hälfte der Grundschulleitungen angegeben, dass ihre jeweilige Kommune die Umsetzung bis zum Schuljahr 2026/27 nicht sicherstellen könne. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll der Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder gelten.

© dpa
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